Das Zauberwort ist zunächst "Diplom", denn der Verwaltungswirt/Finanzwirt etc. "ohne Diplom" ist der Abschluss, der beim Abschluss des Vorbereitungsdienstes für den mittleren Dienst (vormals) verliehen wird, der Diplom-Verwaltungswirt/Diplom-Finanzwirt/etc. ist der akademische Grad, der nach Durchlaufen der Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst (vormals) erlangt wird bzw. vor dem Bologna-Prozess wurde.
Der Verwaltungsfachwirt ist eine interne berufliche Fortbildung für Angestellte vergleichbar mittlerer Dienst, um sich für Tätigkeiten, die dem gehobenen Dienst vergleichbar sind, zu qualifizieren. Insofern kann der Angestellte dann Tätigkeiten wahrnehmen, die ansonsten ein Beamter des gehobenen Dienstes verrichten würde bzw. gibt es reine Angestelltenstellen, bei denen die Stelleninhaber Tätigkeiten vergleichbar gD versehen.
Von der Tätigkeit her liegt daher eine Vergleichbarkeit vor, im Gegensatz zum Diplom-Verwaltungswirt, oder heute: Bachelorgrad LL. B. bzw. B.A., je nach Sparte und Bundesland, hat aber der Angestellte keinen akademischen Abschluss. Insgesamt hätte daher der Angestellte keine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst, darf aber Angestelltentätigkeiten versehen, die dem gehobenen Dienst vergleichbar sind.
In der Praxis werden oftmals Stellen für Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes zugleich auch für die Tarifbeschäftigten mit Angestelltenlehrgang II ausgeschrieben (denn zumindest bei uns in NRW darf man einen Angestellten im Stellenplan auch auf einer Beamtenstelle führen, nicht aber umgekehrt).