Autor Thema: Einstufung während Volontariatsvertrag und Mutterschutz  (Read 3232 times)

LauraBayern

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Guten Tag,

Ich bin gerade am rechnen in welche Stufe ich mich befinden sollte.
 
Ich habe 1 Jahr eine ähnliche Tätigkeit als meine aktuelle Tätigkeit ausgeübt aber als "Volontärin" mit einem Volontariatsvertrag. Daher, dass es dieselbe Tätigkeit war, zählt das für ein Jahr in meiner Einstufung? Gibt es rechtliche Referenzen, die das bestätigen?

Ich habe gelesen, dass die Zeit der Elternzeit nicht in der Einstufung gilt. Wie ist das aber für die Mutterschutz? Daher das diese Zeit von Arbeitgeber bezahlt wird, zählt das als Erfahrung in der Einstufung? Gibt es auch hier rechtliche Referenzen?

Vielen Dank!

Isie

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Einschlägige Berufserfahrung wird berücksichtigt. Wenn das Volontariat Ausbildungscharakter hatte, wird es vermutlich nicht als einschlägige Berufserfahrung anerkannt.
Eine Mutterschutzfrist wird als Stufenlaufzeit angerechnet, §17 Abs. 3a TV-L. Elternzeit wird nicht angerechnet, § 17 Abs. 3, Satz 2, 2. Halbsatz.

Spid

  • Gast
Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung - sie ist oder ist nicht.

Isie

  • Gast
Sag das dem Personaler. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit, dass der Personaler sie anerkennt, als gering ein.

Spid

  • Gast
Die Wahrscheinlichkeit rechtlich unbeachtlicher Tatbestände sind ihrerseits rechtlich unbeachtlich. Das TBM der einschlägigen Berufserfahrung ist von der Anerkennung durch den AG unabhängig. Es liegt vor oder nicht und hat seine rechtlichen Auswirkungen völlig unabhängig von der Rechtsmeinung des AG oder dessen Personals.

Isie

  • Gast
Du hast recht: Meine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit ist rechtlich völlig unbeachtlich. Entscheidend ist, ob das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist oder nicht. Und das prüft selbstverständlich der Personaler.
Hast du irgendwelche Urteile oder Kommentierungen dazu gefunden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Volontariat einschlägige Berufserfahrung ist?

Spid

  • Gast
Der Personaler entwickelt bestenfalls eine Einschätzung, die Bestandteil der Rechtsmeinung des AG und Grundlage dessen Rechtsanwendung ist. Eine Prüfung hätte eine Feststellung zum Ziel. Eine solche steht dem AG nicht zu.

Wozu sollte ich auf Basis unbestätigter Annahmen Aufwand betreiben? Die Angaben des TE sind widersprüchlich und unvollständig. So behauptet er innerhalb nur zweier Sätze widersprüchlich mal eine „ähnliche Tätigkeit“ und mal „dieselbe Tätigkeit“. Zudem ist weder geklärt, ob es sich um eine Einstellung - nur dann wäre einschlägige Berufserfahrung relevant - handelt noch ob es sich um mindestens ein Jahr derselben handelt, da nicht klar ist, ob bspw. Elternzeit in dem Jahr des Volontariats dem Erwerb von Berufserfahrung und somit auch einschlägiger Berufserfahrung entgegenstand. Erst dann wäre überhaupt der Charakter des Dienstleistungsverhältnisses zu prüfen, auch um ggfs. die Voraussetzungen der Anwendung der Rechtsprechung zur horizontalen Wiedereinstellung zu prüfen.

All dem steht aber eine inkonsistente, unvollständige, dahingerotzte Sachverhaltsschilderung entgegen.

Isie

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Stimmt, die Sachverhaltsschilderung ist unklar und unvollständig. Aber die Threaderöffnerin kann ja nachbessern, nachdem du es ihr nun gesagt hast.

LauraBayern

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Vielen Dank, Ihre Antworten sind sehr hilfreich und ich werde das irgendwie versuchen als Erfahrung nachzuweisen.
Sorry, dass meine Angabe nicht präzis genug war.

Eine Frage noch: darf man bei dem Freistaat Bayern unter-tariflich bezahlt werden? 

Vielen Dank!
« Last Edit: 27.01.2020 16:17 von LauraBayern »

Lars73

  • Gast
Soweit man nicht Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaften ist spricht nichts dagegen.

Isie

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Antw:Einstufung während Volontariatsvertrag und Mutterschutz
« Antwort #10 am: 27.01.2020 16:43 »
Auch als Nichtmitglied darf man nicht unter Tarif bezahlt werden, wenn der TV-L per Einzelbindung - durch den Arbeitsvertrag - gilt.

LauraBayern

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Antw:Einstufung während Volontariatsvertrag und Mutterschutz
« Antwort #11 am: 28.01.2020 14:02 »
Vielen Dank für die Antworte!

Was bedeutet die Einzelbildung? Steht das irgendwo im Vertrag?

Danke!

Spid

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Antw:Einstufung während Volontariatsvertrag und Mutterschutz
« Antwort #12 am: 28.01.2020 14:12 »
Bindung. Sofern keine beiderseitige Tarifbindung gilt, kann mittels Gleichstellungsabrede eine wirkungsgleiche Vereinbarung im Arbeitsvertrag getroffen werden. Häufiger ist jedoch eine kleine oder große Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag. Eine solche findet sich regelmäßig auch dann, wenn beiderseitige Tarifbindung vorliegt.

LauraBayern

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Antw:Einstufung während Volontariatsvertrag und Mutterschutz
« Antwort #13 am: 29.01.2020 13:46 »
Vielen Dank!