Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Kindbezogener Anteil Familienzuschlag

<< < (2/2)

Funker:
Nachdem für das Kind lt. Angaben weiterhin Kindergeld gezahlt wird, also wohl auch eine Festsetzung des Kindergeldes vorliegt, möge die Dienststelle § 40 Abs. 2 BBesG und Nr. 40.2.1 BBesGVwV lesen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version