beginne ab dem 01.04.2020 als Beamter in Probe in BW. Nach 3 Jahren dann Beamter auf Lebenszeit... sollte ich die Probezeit überstehen
Der Beamte muss schon bestimmte Fertigkeiten an den Tag legen, um die Probezeit nicht zu überstehen. Gesundheitlich kann natürlich immer mal etwas dazwischen kommen.
Meine Frage ist, beim Rechner auf der Seite gibt es den Punkt: "weitere monatliche Zulagen". Wer nimmt die Bewertung vor oder wer entscheidet, ob es Zulagen gibt oder nicht? Welcher Bemessungssatz wird für die Zulagenhöhe angelegt?
Schlicht und einfach und so wie es einem im Vorbereitungsdienst beigebracht wurde: das Gesetz oder darauf basierende Verordnungen! Siehe § 46 LBesGBW bzw. Anlage 13 zum LBesGBW. Entweder greift die Strukturzulage gD/hD oder die des mD.
In Abzug gebracht werden können die Wahlleistungen Beihilfe (§ 6a BVO BW, aktuell 22,00 Euro) sowie VWL (§ 85 LBesGBW, gibt es nur für den mD).