Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HE] Verständnisfrage zur Pension
Canin:
Habe eine Verständnisfrage zur Pension; man kann ja teils noch sehr spät verbeamtet werden, spätestens mit 50 in Hessen z.B., wie schaut das dann aus wenn die Person in die Pension geht? Werden die Ruhebezüge mit dem Rentenanspruch der früheren Tätigkeit verrechnet? Die Höhe eines mit z.B. 25 Jahren Verbeamteten können Spätzünder nicht beanspruchen, gehe ich stark von aus?
Canin:
Ich war volle 10 Jahre bei der Bundeswehr, ist diese Zeit eigentlich auch anrechenbar?
was_guckst_du:
...selbst die ehemalige Wehrpflicht wird angerechnet...
clarion:
Hallo,
Dienstzeiten, die man im öD zurück gelegt hat, werden idR. als pensionwirksame Dienstzeit anerkannt. Mit Erreichen der Regelaltersrente wird die Pension um die Rente und VBL gekürzt. Wenn man in der Privatwirtschaft tätig war, wird das nicht in als pensionswirksam anerkannt, so dass man die 40 Dienstjahre nicht erreicht, dann wird aber auch die Pension nicht um die Rente gekürzt.
WasDennNun:
Ist die Formel nicht so:
Rente + Pension <= Pension die man maximal bekommen würde, wenn man genug Dienstzeit hätte?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version