Hallo Miss Li,
nach längerer Dienstunfähigkeit habe ich (40GdB) vor mittlerweile 8 Jahren auch den Weg der teildienstfähigkeit gewählt, allerdings Bayern. Ich arbeite seitdem 67 % und bekomme einen Zuschlag von 50 % des Unterschiedsbetrages zum Vollzeitbeschäftigten. Die deutliche Besserstellung von Teildienstfähigen gegenüber normalen "freiwilligen" Teilzeitbeamten wurde ca. 2013 vom BVerwG herbeigeführt.
Ich habe also einen Verlust von ca. 250,00 € im Monat, bin jedoch seither ein Anderer, sprich gesunder Mitarbeiter und habe die Entscheidung noch nie bereut. Auch was Pension usw. betrifft, lieber noch 15 Jahre gesund kürzer und gerne arbeiten, als krank in die Pension oder DU, auch finanziell gesehen.
Ist aber natürlich wie immer eine individuelle Entscheidung.
Zum Amtsarzt, bei mir war es letztlich so, dass ich mir mehr oder weniger aussuchen konnte, wieviel Stunden ich arbeiten will, da meine Stadt sicherlich kein Interesse hatte mich ab 42 ohne jede Gegenleistung in die Pension schicken zu müssen. Von meinem Dienstherren habe ich seitdem nichts mehr gehört, eine Erhöhung der Stundenzahl kann aber vom Teildienstfähigen jederzeit beantragt werden, soweit ich weiß. Eine Nachuntersuchung vom Dienstherren ebenfalls.
Grüße
Thomas