Autor Thema: Zusatzurlaub Kläranlage  (Read 3144 times)

Anna257

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Zusatzurlaub Kläranlage
« am: 24.01.2020 11:28 »
Hallo,
ist es richtig, dass wir den Mitarbeitern der Kläranlage
4 Tage Zusatzurlaub gewähren?

Spid

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Antw:Zusatzurlaub Kläranlage
« Antwort #1 am: 24.01.2020 11:32 »
Die Sachverhaltsschilderung ist unzureichend für die Beantwortung der Frage.

Anna257

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Antw:Zusatzurlaub Kläranlage
« Antwort #2 am: 24.01.2020 11:34 »
Welcher Sachverhalt wird benötigt?

Spid

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Antw:Zusatzurlaub Kläranlage
« Antwort #3 am: 24.01.2020 11:41 »
Nun, sofern Du wissen möchtest, ob der geschilderte Sachverhalt richtig sei, die Darlegung, daßces so sei.

Sofern Du wissen möchtest, ob Ihr das berechtigt tut, die Nennung der Rechtsgrundlage.

Sofern Du wissen möchtest, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen könnte, Darlegungen zur Schicht-/Wechselschichtarbeit der Betroffenen.

MrRossi

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Antw:Zusatzurlaub Kläranlage
« Antwort #4 am: 24.01.2020 11:45 »
Es könnte auch eine Zusatzvereinbarung sein, aber seit "Ihr" die Personalabteilung?

Anna257

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Antw:Zusatzurlaub Kläranlage
« Antwort #5 am: 24.01.2020 11:49 »

Ich würde gerne wissen ob wir das berechtigt tun die Rechtsgrundlage hierfür wissen.
Eine Zusatzvereinbarung besteht nicht.

Kühlschrank

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Antw:Zusatzurlaub Kläranlage
« Antwort #6 am: 24.01.2020 11:56 »

Ich würde gerne wissen ob wir das berechtigt tun die Rechtsgrundlage hierfür wissen.
Eine Zusatzvereinbarung besteht nicht.

Wie Spid vorher schon beschrieben hat, fehlen ein paar Parameter:

Arbeitet das Personal der Kläranlage in Schichten? Wie hoch ist deren wöchentliche Arbeitszeit? Gibt es Unterschiede zu "euch", dem ich nehme mal an, Verwaltungspersonal?

wenwirer

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Antw:Zusatzurlaub Kläranlage
« Antwort #7 am: 24.01.2020 12:02 »
Der Zusatzurlaub könnte seine Rechtsgrundlage auch in § 42 BMT-G ( Arbeiten unter erheblichen gesundheitlichen Gefahren) haben.