Wir wissen doch gar nicht, was er in besagter Funktion zu tun hatte. Wir wissen nur, dass der Arbeitgeber für ne vermeintliche E12 nen Master sehen wollte. Mit E12 sammelt man per Defenition keine Erfahrung im hD.
Grundsätzlich dachte ich das auch, aber Versuch macht klug. Die Stellenbewertung basierte seinerzeit auf dem TVöD vom 7. Februar 2006. Hier wurde die Eingruppierung nicht abschließend geregelt, sondern erst im Nachgang mit den Anlagen.
Es handelte sich zudem um eine Tätigkeit die als Dozent betitelt wurde und in den Voraussetzungen den wissenschaftlichen Hochschulabschluss forderte. Gleichzeitig hatte die Verwaltung darauf abgestellt, dass der Einsatzort nicht unter den Ausschluss in §8 fallen würde.
Da es sich jedoch um eine Pflicht"schule" für junge Männer mit wenig soldatischer Ambition handelte, kamen die Arbeitsgerichte in verschiedenen Bundesländern später zu einer anderen Bewertung der Eingruppierung als die Verwaltung damals. Dies hatte ich zum Anlass genommen und dem wurde dann auch trotz fehlender höchstrichterlicher Entscheidung gefolgt...