Autor Thema: Gilt §40 TV-L nicht an Universitätsmedizin?  (Read 1751 times)

Pierre

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Hallo,

ich bin als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universitätsmedizin angestellt (befristet nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz), bin weder Arzt noch habe ich mit dem Klinikalltag etwas zu tun.

Ich ging bisher davon aus, dass §40 TV-L (Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen) für mich gelten müsste. Die Personalabteilung teilte mir aber mit, dass §40 TV-L nicht gilt, sondern §43 TV-L (Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern).

Daraufhin habe ich mir den §40 TV-L nochmal angeschaut und dort steht ganz oben "Diese  Sonderregelungen  gelten  für  die  Beschäftigten  der  Hochschulen  und  Forschungseinrichtungen der Länder, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.". Sorgt also gerade der letzte Nebensatz (von mir fett markiert) dafür, dass nun wirklich doch §43 TV-L gilt und deshalb nicht §40 TV-L, so wie es die Personalabteilung sagt?

Ich wäre für eure Expertise sehr dankbar.

Edit: Tippfehler korrigiert.
« Last Edit: 24.01.2020 12:19 von Pierre »

Spid

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Antw:Gilt §40 TV-L auch an Universitätsmedizin?
« Antwort #1 am: 24.01.2020 12:11 »
Ja.

Pierre

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Antw:Gilt §40 TV-L nicht an Universitätsmedizin?
« Antwort #2 am: 24.01.2020 12:18 »
Danke für die schnelle Antwort. Damit sind wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Universitätsmedizin offenbar schlechter gestellt als direkt an der Uni, wirklich schade.