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Nebenberufliche Promotion

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Tanzo:
Hallo,

ich habe bereits einmal promoviert.

In meinem neuen Interessengebiet habe ich nun die Möglichkeit, erneut zu promovieren. Das Gebiet deckt sich mit meiner beruflichen Tätigkeit. Gibt es irgendwelche Mitteilungspflichten dafür? Ich bin nach TVL tarifbeschäftigt auf einer Vollzeitstelle.

Spid:
Wenn kein Entgelt durch die Promotion erzielt wird und Du nicht in den Anwendungsbereich §41 oder §42 TV-L fällst, gibt es keine Pflicht zur Mitteilung.

clarion:
 :o Ein zweites Mal, Respekt

D-x:
Hallo,

mal interesshalber und da wir ja ohnehin im allgemeinen Forum sind:
Wie ist dies in Deutschland (sofern das der Fall ist) denn möglich, insbesondere zeitlich bzw. vom Arbeitsaufkommen her? Eine Promotion erfordert doch häufig eine (jahre)lange zeitintensive Mitarbeit an einem Lehrstuhl, bis der Doktorvater/Professor einen quasi die Dissertation schreiben lässt, was neben einer hauptberuflichen Tätigkeit nicht eben einfach ist.
Daher sind die bereits im Berufsleben stehenden Personen die ich kenne zu diesem Zweck an ausländische Universitäten gegangen, wo die Modalitäten wohl anders sind, die erlangten Titel jedoch in Deutschland anerkannt sind. Dabei handelte es sich um Personen im wirtschaftlichen/technischen Bereich.

Wenn Du daher ein klein wenig über Art, Dauer und Zeitaufwand berichten könntest, oder ob dies nur in bestimmten Disziplinen möglich ist, wäre ich Dir sehr verbunden.

Spid:
Eine „(jahre)lange zeitintensive Mitarbeit an einem Lehrstuhl“ braucht es nur, wenn man dessen für seine Forschung bedarf - ansonsten kann man es natürlich trotzdem mit sich machen lassen. Man kann sich ja auch von nem räudigen Hund ficken lassen - ist halt Geschmackssache.

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