Vorweg: Über die Anerkennung der Laufbahnbefähigung anderer Bewerber entscheidet der Landespersonalausschuss. Der Personalausschuss wird nur auf Antrag des Dienstherrn tätig, d.h. eine Antragsmöglichkeit aus eigener Initiative des TB auf Zuerkennung einer Laufbahnbefähigung existiert nicht.
Die meisten Landespersonalausschüsse ordnen Tätigkeiten im TB-Verhältnis dann der Tätigkeitsebene der Laufbahn des gehobenen Dienstes zu, wenn diese mindestens der Wertigkeit der Entgeltgruppe E9b bzw. der "alten" E9 mit regulären Stufenlaufzeiten entsprechen.