Autor Thema: [BW] Zulagen - wie bewerten?  (Read 1754 times)

hschid

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
[BW] Zulagen - wie bewerten?
« am: 24.01.2020 21:52 »
Hallo zusammen,
beginne ab dem 01.04.2020 als Beamter in Probe in BW. Nach 3 Jahren dann Beamter auf Lebenszeit... sollte ich die Probezeit überstehen :)

Meine Frage ist, beim Rechner auf der Seite gibt es den Punkt: "weitere monatliche Zulagen". Wer nimmt die Bewertung vor oder wer entscheidet, ob es Zulagen gibt oder nicht? Welcher Bemessungssatz wird für die Zulagenhöhe angelegt?

Vielleicht kann mir hierzu jemand was schreiben oder einen Link geben damit ich mir das durchlesen kann. Danke im Vorfeld über die Antworten. Schönen Abend und ein schönes Wochenende :)
« Last Edit: 25.01.2020 01:19 von Admin2 »

Skedee Wedee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 277
Antw:[BW] Zulagen - wie bewerten?
« Antwort #1 am: 25.01.2020 09:39 »
beginne ab dem 01.04.2020 als Beamter in Probe in BW. Nach 3 Jahren dann Beamter auf Lebenszeit... sollte ich die Probezeit überstehen :)

Der Beamte muss schon bestimmte Fertigkeiten an den Tag legen, um die Probezeit nicht zu überstehen. Gesundheitlich kann natürlich immer mal etwas dazwischen kommen.


Meine Frage ist, beim Rechner auf der Seite gibt es den Punkt: "weitere monatliche Zulagen". Wer nimmt die Bewertung vor oder wer entscheidet, ob es Zulagen gibt oder nicht? Welcher Bemessungssatz wird für die Zulagenhöhe angelegt?

Schlicht und einfach und so wie es einem im Vorbereitungsdienst beigebracht wurde: das Gesetz oder darauf basierende Verordnungen! Siehe § 46 LBesGBW bzw. Anlage 13 zum LBesGBW. Entweder greift die Strukturzulage gD/hD oder die des mD.

In Abzug gebracht werden können die Wahlleistungen Beihilfe (§ 6a BVO BW, aktuell 22,00 Euro) sowie VWL (§ 85 LBesGBW, gibt es nur für den mD).