Autor Thema: Befristung nach §14 Abs. 1 Nr. 3 (5 Jahre)  (Read 1940 times)

MSiggi

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Befristung nach §14 Abs. 1 Nr. 3 (5 Jahre)
« am: 25.01.2020 13:58 »
Guten Tag zusammen,

meine Frage kommt zu folgendem Sachverhalt:

Eine Mitarbeiterin unserer Abteilung hat nach § 11 Abs. 1 TVöD einen Antrag auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit von 39 auf 19,5 Wochenstunden für die Dauer von 5 Jahren gestellt (Betreuung ihrer Angehörigen). Dem Antrag wurde durch unsere Personalabteilung stattgegeben.

Um die vakanten Stellenanteile wiederzubesetzen wurde eine neue externe Mitarbeiterin entsprechend für 5 Jahre befr. nach  §14 Abs. 1 Nr. 3 mit eben den vakanten 19,5 Wochenstunden eingestellt.

Ist diese Sachgrundbefristung anfechtbar, da es sich m.E. nicht um eine direkte Vertretung, wie z.B. bei Elternzeit oder Krankheit handelt? Der Mitarbeiter ist ja so gesehen noch da und die 19,5 Wochenstunden hätten eigentlich befristet als Aufgabenzuweisung auch intern erfolgen können.

Spid

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Antw:Befristung nach §14 Abs. 1 Nr. 3 (5 Jahre)
« Antwort #1 am: 25.01.2020 14:07 »
Wo siehst Du den Zusammenhang der Frage zum TVÖD? Davon ab wurde nichts vorgetragen, was eine unwirksame Befristung auch nur vermuten ließe.

etugruber

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Antw:Befristung nach §14 Abs. 1 Nr. 3 (5 Jahre)
« Antwort #2 am: 31.01.2020 14:01 »
 
Um die vakanten Stellenanteile wiederzubesetzen wurde eine neue externe Mitarbeiterin entsprechend für 5 Jahre befr. nach  §14 Abs. 1 Nr. 3 mit eben den vakanten 19,5 Wochenstunden eingestellt.

§14 Abs. 1 Nr. 3 steht etwas anderes
Vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit ....
 
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