Autor Thema: Beamter auf Probe das gleiche wie Beamtenanwärter?  (Read 1999 times)

Kimonbo

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Eine Frage, da ich nicht in der Beamten Materie drin bin, bitte ich um Entschuldigung ob der evtl.. Sinnigkeit :

Aktuell bin ich im TVÖD Bund  beschäftigt , habe nun eine Zusage für eine Beamtenstelle (gD A9 in einem Bundesministerium) erhalten.
Nun informiere ich mich über die PKV und da ist mir aufgefallen, dass unterschieden wird zwischen „richtigen“ Beamten und Beamtenanwärtern.

Meine Einstellung im Ministerium soll als Beamter auf Probe erfolgen, nun meine Frage: gilt der Status BaP genauso wie ein Beamtenanwärter? Die ist ja deutlich günstiger als die PKV für reguläre Bundesbeamte.

Vielen Dank für die Auskunft

Asperatus

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Antw:Beamter auf Probe das gleiche wie Beamtenanwärter?
« Antwort #1 am: 26.01.2020 14:09 »
Der Begriff "Beamtenanwärter" ist umgangssprachlich und irreführend. Gemeint sind damit Beamte auf Widerruf, die eine Dienstbezeichnung mit der Endung -anwärter führen. Sie haben noch kein Amt im statusrechtlichen Sinne inne, sind aber schon Beamte, nicht Anwärter auf den Beamtenstatus.

Die PKV ist für Beamte auf Widerruf günstiger, da sie keine Dienstbezüge erhalten, sondern deutlich niedrigere Anwärterbezüge, während sie ihren Vorbereitungsdienst durchlaufen.

Ein Beamter auf Probe kann von vergünstigten PKV-Beiträgen nicht profitieren, denn er erhält Dienstbezüge wie auch ein Beamter auf Lebenszeit.

Kimonbo

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Antw:Beamter auf Probe das gleiche wie Beamtenanwärter?
« Antwort #2 am: 26.01.2020 17:06 »
Vielen Dank für die rasche Auskunft

Mit freundlichen Grüßen