Der Begriff "Beamtenanwärter" ist umgangssprachlich und irreführend. Gemeint sind damit Beamte auf Widerruf, die eine Dienstbezeichnung mit der Endung -anwärter führen. Sie haben noch kein Amt im statusrechtlichen Sinne inne, sind aber schon Beamte, nicht Anwärter auf den Beamtenstatus.
Die PKV ist für Beamte auf Widerruf günstiger, da sie keine Dienstbezüge erhalten, sondern deutlich niedrigere Anwärterbezüge, während sie ihren Vorbereitungsdienst durchlaufen.
Ein Beamter auf Probe kann von vergünstigten PKV-Beiträgen nicht profitieren, denn er erhält Dienstbezüge wie auch ein Beamter auf Lebenszeit.