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Urlaub in der Probezeit möglich?

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Haaland:
Ist es möglich seinen geplanten Urlaub in der Probezeit beim neuen Arbeitgeber zu nehmen? Trete wahrscheinlich zum 1. Mai in ein neues Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen kommunalen Arbeitgeber.

RsQ:
In der Probezeit gelten alle m.W. regulären Bestimmungen zum Urlaub.

Allerdings kann es faktisch etwas kniffliger aussehen, weil man sich als "Neuling" in einem Umfeld ja erstmal etablieren muss. Da muss man ggf. erstmal in bestehende Team-Urlaubsplanungen "reinwachsen". Und allzu viel Urlaub sollte man in der Probezeit nicht nehmen, um nicht unverhältnismäßig viel abwesend zu sein. Allerdings wird auch niemand erwarten (dürfen), dass man die übliche Probezeit ohne jegliche Regeneration (mit Ausnahme des Wochenendes) durcharbeitet ...

Die Probezeit ist (mitunter) eine sensible "Startphase" für die Beziehung AG/AN. Danach kann man dann die Puppen tanzen lassen.

Sofern es um bereits geplanten/gebuchten Urlaub geht, kann man vor der Einstellung ja klären, ob es dafür Verständnis gibt. Falls nicht, wäre es mir ein guter Job auch wert, den Urlaub zu stornieren.

Spid:
Den jeweils erworbenen Teilurlaubsanspruch kann der AG nur aus dringenden betrieblichen Gründen Versagen. Die Probezeit ist für den Urlaubsanspruch unbeachtlich.

WasDennNun:
Es ist möglich seinen gesamte Jahresurlaub ab den ersten Arbeitstag zu nehmen.
Ob es klug ist, hängt natürlich vom AG/AN Verhältnis ab.
Wie schon geschriben, ein Anspruch hat man jedoch nur auf den schon erworbenen Teilurlaubsanspruch.

Doraymefayzo:
Ich habe auch Urlaub in der Probezeit genommen. Zwar nur drei Tage, aber es war für meinen AG überhaupt kein Problem.
Sonst müsste man ja auch in den Monaten danach seinen ganzen Jahresurlaub aufbrauchen und das kann dann für den AG wieder ungünstig sein.

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