Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaub in der Probezeit möglich?
Texter:
Kann der AN nicht "doppelt" Urlaub verlangen, wenn der AG über den Teilurlaub hinaus Urlaub gewährt?
Mond6:
Allerdings kann der AG Urlaubswünsche, d.h. die konkrete Beantragung von Urlaub zu einem bestimmten Termin verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche von anderen AM dagegensprechen.
Der AG ist nicht prinzipiell verpflichtet in der Probezeit Urlaub zu gewähren allerdings ist für beide Seiten Kooperation natürlich besser als Konfrontation. Auch für den AG ist es letztlich nicht selten unvorteilhaft, wenn dem AM in den ersten sechs Monaten gar kein Urlaub gewährt wird und dieser dann gegen Ende des Jahres den gesamten Resturlaub nehmen muss und wochenlang nicht im Unternehmen ist. Ist der Urlaub schon bei Antritt der Arbeitsstelle geplant und gebucht, sollte man dies am Besten schon im Vorstellungsgespräch ansprechen. Im Zweifel kann versucht werden, den Arbeitgeber dazu zu bewegen, für die Dauer der gebuchten Reise zumindest einen unbezahlten Urlaub zu gewähren.
Spid:
--- Zitat von: Texter am 27.01.2020 09:52 ---Kann der AN nicht "doppelt" Urlaub verlangen, wenn der AG über den Teilurlaub hinaus Urlaub gewährt?
--- End quote ---
Das ist der Fall, wenn der AG bspw. im Jahr 2020 33 Tage Erholungsurlaub bei 30 Tagen Anspruch gewährt und erfüllt in der Absicht, ihn im Vorgriff auf den Erholungsurlaub 2021 zu leisten. Aufgrund der Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr könnte der AN in 2021 dennoch seinen gesamten Erholungsurlaub in Höhe von 30 Tagen beanspruchen. Bei einer Gewährung von voraussichtlich im gleichen Kalenderjahr entstehenden Erholungsurlaub sollte das nicht der Fall sein.
WasDennNun:
--- Zitat von: Mond6 am 27.01.2020 10:09 ---Der AG ist nicht prinzipiell verpflichtet in der Probezeit Urlaub zu gewähren
--- End quote ---
Sicher?
Bei 30 Tage Jahresurlaub habe ich doch nach 2 Monaten einen Urlaubsanspruch von 5 Tage erworben, die ich auch regulär nehmen kann und die der AG mir genehmigen muss, wenn nicht dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.
Spid:
Eben. Für die Erfüllung von Urlaubsansprüchen gelten die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb wie außerhalb der Probezeit.
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