Autor Thema: Höhere Steuer nach überschreiten der Versicherungspflichtgrenze  (Read 4428 times)

Corsi

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Hallo zusammen,

ich habe ein Verständnisproblem und ich hoffe, mir kann hier jemand einen Rat geben.
kurz vor Weihnachten erhielt ich ein Schreiben vom LBV, dass ich nun dauerhaft die Versicherungspflichtgrenze überschritten hätte und ich mich nun privat versichern könnte oder freiwillig gesetzlich.
Die Beiträge müsste ich nun zukünftig selbst zahlen. Soweit so "gut".
Nun schaue ich in die Gehaltsabrechnung für Januar 2020 und entdecke trotz Tariferhöhung, dass ich weniger netto habe als vorher, wenn man die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung abzieht.
Die Lohnsteuer hat sich deutlich erhöht. Nach Recherche habe ich auch herausgefunden, dass dies wohl so auch richtig sei...
Nun meine Verständnisfragen:
  • bekomme ich diese erhöhte Steuer durch die Einkommenssteuererklärung wieder komplett zurück?
  • Warum führt der LBV das nicht weiterhin für mich ab, wenn ich doch nichts ändere... also weiterhin in der gesetzlichen Kasse bleibe...
Für stellt sich die Situation so dar, dass ich nun mich selbst kümmern muss, diese Beiträge abzuführen und dafür noch belohnt werde und "dem Staat einen Kredit" geben soll. ;-)

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Spid

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Der TV-L/TV-H trifft mangels Regelungskompetenz dazu keine Regelung.

Corsi

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Der TV-L/TV-H trifft mangels Regelungskompetenz dazu keine Regelung.

Foren dienen tatsächlich auch zum Erfahrungsaustausch, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? nein?

Spid

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Dieses Unterforum ist thematisch auf die tariflichen Regelungen von TV-L und TV-H begrenzt. Deine Erfahrungen und solche ähnlicher Natur von Dritten stehen damit in keinem Zusammenhang.

TV-Ler

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Der TV-L/TV-H trifft mangels Regelungskompetenz dazu keine Regelung.

Foren dienen tatsächlich auch zum Erfahrungsaustausch, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? nein?
Und nachdem wir hier im Unterforum "TV-L und TV-H" sind, dient es deiner Meinung nach dem Erfahrungsaustausch über Steuerfragen?

WasDennNun

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  • Warum führt der LBV das nicht weiterhin für mich ab, wenn ich doch nichts ändere... also weiterhin in der gesetzlichen Kasse bleibe...
Weil sich dein Status geändert hat und du somit anders verwaltet wirst.

ggfls. sind dein Vorsorgeaufwendungen nicht eingetragen §10 Abs 1 Nr.3 EStG. Dann wird es erst in der Jahreserklärung berücksichtigt.
Bei mir haben sie trotz mehrfacher Hinweise es nicht hinbekommen. Jetzt steht da der doppelte Betrag und der Staat gibt mir ein zinsloses Darlehen.
Bin gespannt was jetzt auf der Abrechnung erscheint.
« Last Edit: 27.01.2020 10:36 von WasDennNun »

Corsi

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Danke WasDennNun...

bei Dir ist das also genau anders herum? Es wird Dir zu viel überwiesen?
Interessant...

WasDennNun

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Danke WasDennNun...

bei Dir ist das also genau anders herum? Es wird Dir zu viel überwiesen?
Interessant...
Wieso interessant: Die (personaler oder Lohnbuchhalter..) haben halt ~700€ Vorgungsaufwendungen (die ja mein zu versteuerndes Einkommen mindern) eingetragen anstelle nur meinen fiktiven Eigenanteil von ~350€.
Und bei dir werden sie wahrscheinlich nichts eingetragen haben (so war es bei mir ursprünglich auch) und deswegen zahlst du jetzt vorab mehr Steuern (weil vorher ja die GKV steuermindernd drin war).

Sind ja auch nur Menschen die da dein Geld verwalten.

Glücklisch

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Du musst unterscheiden zwischen Steuerbrutto und Sozialversicherungsbrutto.

Die Steuern werden aus deinem Steuerbrutto berechnet.
Das SV_Brutto kennt eine Obergrenze von 4687,50 Euro in 2020.
Somit wird die Krankenversicherung immer aus der Obergrenze berechnet, wenn du drüber liegst.
Und deine AG zahlt dir die Hälfte als Zuschuss.
Da Du aber nicht mehr pflichtversichert bist, muss er das auch nicht mehr abführen, sondern Du.

Corsi

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Das ist alles richtig und ich habe nun auch verstanden, ich muss es selbst der Krankenkasse überweisen.
Danke für Eure Erfahrungen.

Mich hatte bei Januar Gehaltsmitteilung gewundert, dass bei mir nur die Abzüge für KV und PV nicht mehr aufgeführt waren und ich dadurch natürlich mehr netto überwiesen bekomme.
Die Lohnsteuerabzüge und Soli haben sich aber um 112 Euro erhöht.
Den Arbeitgeberanteil bekomme ich rückwirkend mit dem Februar-Gehalt, da meine Krankenkasse nicht schnell genug die Bescheinigung beim LBV eingereicht hat.
Ich muss also auf die Einkommenssteuererklärung nächstes Jahr warten, bis ich das Geld zurück bekomme, in dem ich die Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.

WasDennNun

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Ich muss also auf die Einkommenssteuererklärung nächstes Jahr warten, bis ich das Geld zurück bekomme, in dem ich die Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.
Oder es eintragen lassen, damit es monatlich schon berücksichtigt wird.
ich bin PKVler, dort bekomme ich jedes eine entsprechende Meldung, die ich beim LBV einreiche (und die dann bisher damit nur Unfug getrieben haben  ::) zu meinen gunsten  ;D)

Gerda Schwäbel

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Ich muss also auf die Einkommenssteuererklärung nächstes Jahr warten, bis ich das Geld zurück bekomme, in dem ich die Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.
Nein, Sie müssen weder warten, noch irgendetwas "eintragen lassen"! Sobald das Abrechnungsprogramm weiß, dass und in welcher Höhe Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen - das erkennen Sie daran, dass die Zuschusszahlung aufgenommen wurde - werden auch die Vorsorgeaufwendungen wieder steuerlich berücksichtigt.  ;) Eine gesonderte Bescheinigung, wie sie WasDennNun von der Privaten Krankenversicherung bekommt, ist bei Freiwilligversichten nicht notwendig.

WasDennNun

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Ich muss also auf die Einkommenssteuererklärung nächstes Jahr warten, bis ich das Geld zurück bekomme, in dem ich die Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.
Nein, Sie müssen weder warten, noch irgendetwas "eintragen lassen"! Sobald das Abrechnungsprogramm weiß, dass und in welcher Höhe Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen - das erkennen Sie daran, dass die Zuschusszahlung aufgenommen wurde - werden auch die Vorsorgeaufwendungen wieder steuerlich berücksichtigt.  ;) Eine gesonderte Bescheinigung, wie sie WasDennNun von der Privaten Krankenversicherung bekommt, ist bei Freiwilligversichten nicht notwendig.
Na, das beruhigt mich! Danke für den Hinweis.

Corsi

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Frau Schwäbel,
Sie sind ein Schatz!

Vielen Dank für die Aufklärung.

Pseudonym

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Frau Schwäbel
ist das eigentlich bewiesen? Der Name lässt ahnen. ;-)
Sie sind ein Schatz!
zweifelsfrei.