Hallo,
ich habe mal eine Frage, wenn ich jemanden unbefristet, weil er den Arbeitsbereich ändert von E6 auf z.B. E9a höhergruppiere, wann bekommt er sein Geld nach E9a.
Der Wechsel findet z.B. zum 01.03.2020 statt, gemäß Tarifautomatik würde er am 01.03.2020 dann mit E9a vergütet werden, muss ich Ihm die E9a gleich zahlen, oder kann ich die nach z.B. einer Bewährungszeit von 3 Monaten rückwirkend zahlen?
Gruß
Flo