Autor Thema: Verdienstausfall für Zeugentätigkeit im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit?  (Read 4915 times)

WasDennNun

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Natürlich nicht.
Aber hast du es schon mal erlebt, dass der Mitarbeiter der Gemeinde den durchsuchenden Beamten erklärt, dass sie nur in den Räumen durchsuchen soll, in dem man sich gerade befindet?

Saggse

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Natürlich nicht.
Aber hast du es schon mal erlebt, dass der Mitarbeiter der Gemeinde den durchsuchenden Beamten erklärt, dass sie nur in den Räumen durchsuchen soll, in dem man sich gerade befindet?
Ich würde in diesem Fall aber auch nicht damit rechnen, dass der Mitarbeiter die ggf. gegen die Polizisten erhobenen Vorwürfe glaubhaft entkräften können wird:

"Keine Ahnung, ob in der Schublade 10.000€ drin waren. Als sie geöffnet wurde, war ich gerade mit zwei anderen Polizisten im Nebenzimmer."

Kaiser80

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Dies wäre auch meine Lösung des SV gewesen, wollte mich dahingehend vergewissern. Die Teilnahme an der Zeugentätigkeit erfolgt auf Anweisung des Dienstehrren/Arbeitgebers und trifft (rotierend) die verschiedenen Ämter, welche einen entsprechenden Mitarbeiter auswählen. Folglich wird die Tätigkeit im Rahmen der Arbeitszeit geleistet und dem jeweiligen Mitarbeiter entsteht kein Nachteil.
So handhaben wir das auch, sind aber mit 20.000EW auch selten betroffen. Wenn die Polizei einen anfordert behandeln wir das wie "Dienst". Quasi Amtshilfe...