Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Krankschreibung bei Freizeitausgleich
Spid:
Das RS gibt lediglich die tatsächlich bestehende Rechtslage wider.
BStromberg:
Für eine große Kommune in NRW kann ich aus der geübten Praxis berichten, dass es eigentlich (rein rechtlich) keine "Erstattung" bzw. "Rückgutschrift" von Zeitguthaben bei Krankheit an sog. "Freizeitausgleichtagen geben kann.
Das ist insofern denklogisch korrekt, als dass ich ja an diesem Tag, an dem ich im Vorhinein bereits sage, dass ich keine Arbeitsleistung erbringen kann und will, auch nicht im Dienst bin und insofern auch keine Kompensation für irgendetwas stattfinden muss.
Der Dienstherr hat aus praktischen Erwäggründen aber entschieden, diese Tage genauso zu behandeln, wie Krankmeldungen bei beantragten/genehmigten Urlaubstagen.
D.h., wenn bis 09:00 Uhr die Krankmeldung angezeigt und (ggf. auch nachträglich) durch Attest dokumentiert wird, dann gibt es die auf diesen Tag fallenden Soll-Arbeitsstunden zurück. Freistellungstag wird storniert im System, stattdessen wird Krankheit signiert.
Ich nehme diese Freistellungstage immer erst ganz knapp vor der eigentlichen Inanspruchnahme, um das Risiko einer Krankmeldung weitestgehend auszuschließen.
WasDennNun:
--- Zitat von: BStromberg am 28.01.2020 10:15 ---Für eine große Kommune in NRW kann ich aus der geübten Praxis berichten,
--- End quote ---
Ja, kann man so wie beschrieben machen, der AN hat aber idR kein Anrecht drauf.
Schön wenn der AG AN freundliche Regelungen findet.
Ähnliche Vorgehensweisen habe ich auch schon von anderen Behörden (Bund, Länder) gehört.
Speech:
Interessant wird es bei halben Tagen. Chef, ich würde gern am Dienstag erst ab Mittag anfangen, dafür würde ich dann 3 1/2 Stunden Arbeitszeitausgleich in Anspruch nehmen. OK kein Problem. Nun bin ich am Montag krank und falle die ganze Woche aus.
Mo 7,8h krank
Di 3,5h AZ 4,3h krank
Mi 7,8h krank
Do 7,8h krank
Fr 7,8h krank
Oder am Dienstag den ganzen Tag AZ nimmt wäre es
Mo 7,8h krank
Di AZ
Mi 7,8h krank
Do 7,8h krank
Fr 7,8h krank
wenn die Krankheit über 6 Wochen hinausläuft und Krankengeldbezug der Krankenkasse erfolgt, wie wird der Tag dann behandelt? Zahlt in dem Fall der AG 6Wochen plus 1 Tag?
Spid:
Was soll daran interessant sein? Und was ist an 6 Wochen so schwierig zu verstehen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version