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Krankschreibung bei Freizeitausgleich
Speech:
Ganz einfach, unser ZE-System erkennt keine halben Krankentage. Wenn man zBsp nach Feierabend zum Arzt geht erfolgt die Krankmeldung im System für einen ganzen Tag. Die erbrachte Arbeit des Tages wird auch dort außer Acht gelassen.
Die 6 Wochen müssen nicht zusammenhängend sein. Es zählt die Summenbildung für die gleiche Erkrankung über 1 Jahr. Daher die Frage wie dieser eine Tag zu werten ist
Spid:
Unzulänglichkeiten von Zeiterfassungssystemen sind unbeachtlich. Entweder der AG bessert beim System nach oder er muß Personal einsetzen, um manuell nachzubuchen. Halbe Krankentage gibt es zudem auch nicht. Es liegt schlicht ein Arbeitstag vor, an dem die Verpflichtung zur Arbeit weniger Stunden umfaßt. Für die 6 Wochen sind die Arbeitstage des AN unbeachtlich.
BStromberg:
--- Zitat von: Speech am 28.01.2020 21:21 ---Wenn man zBsp nach Feierabend zum Arzt geht erfolgt die Krankmeldung im System für einen ganzen Tag.
--- End quote ---
Wer NACH Feierabend zum Arzt geht, für diesen Tag eine AU-Bescheinigung erhält und DAVOR normal seinen Dienst verrichtet hat, der ist nach meinem bescheidenen Sachverstand (im arbeitsrechtlichen Sinne) erst am Folgetag krank, wenn er nicht zur Arbeit gehen und die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann.
Wurde die geschuldete Arbeitsleistung jedoch erbracht (so im genannten Beispielsfall), bedarf es überhaupt keiner Krankmeldung für diesen Tag. Insofern spielt es auch keine Rolle, was das System da buchen kann und was nicht. Das ist eher eine Frage des "gesunden Menschenverstands", denn ein Problem der IT.
Niemand in der Personalabteilung und auch kein Patient ist sklavisch an die designierten Krankheitstage gem. Attest gebunden!
WasDennNun:
--- Zitat von: Speech am 28.01.2020 21:04 ---Interessant wird es bei halben Tagen. Chef, ich würde gern am Dienstag erst ab Mittag anfangen, dafür würde ich dann 3 1/2 Stunden Arbeitszeitausgleich in Anspruch nehmen. OK kein Problem. Nun bin ich am Montag krank und falle die ganze Woche aus.
Mo 7,8h krank
Di 3,5h AZ 4,3h krank
Mi 7,8h krank
Do 7,8h krank
Fr 7,8h krank
Oder am Dienstag den ganzen Tag AZ nimmt wäre es
Mo 7,8h krank
Di AZ
Mi 7,8h krank
Do 7,8h krank
Fr 7,8h krank
wenn die Krankheit über 6 Wochen hinausläuft und Krankengeldbezug der Krankenkasse erfolgt, wie wird der Tag dann behandelt? Zahlt in dem Fall der AG 6Wochen plus 1 Tag?
--- End quote ---
Wenn du am DI nicht krank (korrekt: arbeitsunfähig) warst, dann zählt dieser Tag ja auch nicht als "krank". Gleiches gilt für Sa/So.
Du müsstest natürlich ab Mi eine neu AUB beibringen.
Wenn deine AUB von Mo bis Fr ging, sind es eben 5 Tage.
Egal wie viel Sollstunden du hast.
Oder meinst du Halbtagskräfte sind nur halbe Tage krank? (Ja sind si allerdings nur am letzten Tag der AUB, da mWn das Ende der AUB für das Ende der Arbeitszeit gilt.)
WasDennNun:
--- Zitat von: BStromberg am 29.01.2020 06:57 ---
--- Zitat von: Speech am 28.01.2020 21:21 ---Wenn man zBsp nach Feierabend zum Arzt geht erfolgt die Krankmeldung im System für einen ganzen Tag.
--- End quote ---
Wer NACH Feierabend zum Arzt geht, für diesen Tag eine AU-Bescheinigung erhält und DAVOR normal seinen Dienst verrichtet hat, der ist nach meinem bescheidenen Sachverstand (im arbeitsrechtlichen Sinne) erst am Folgetag krank, wenn er nicht zur Arbeit gehen und die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann.
--- End quote ---
Wer solch eine AUB ausstellen lässt ist ja selber schuld.
Außerdem darf der Arzt ja nur im Ausnahmefall rückwirkend AU schreiben.
--- Zitat ---Wurde die geschuldete Arbeitsleistung jedoch erbracht (so im genannten Beispielsfall), bedarf es überhaupt keiner Krankmeldung für diesen Tag.
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Kommt drauf an, ggfls. will man mit der AUB ja nachträglich Minderleistung o.ä. dokumentieren.
--- Zitat ---Niemand in der Personalabteilung und auch kein Patient ist sklavisch an die designierten Krankheitstage gem. Attest gebunden!
--- End quote ---
Im Gegenteil, wenn man von Mo-Fr eine AUB hat und ab Donnerstag wieder arbeitsfähig ist, dann muss man am Donnerstag auch wieder arbeiten gehen, weil die AUB nicht mehr gilt und man unerlaubterweise der Arbeit fernbleibt. (Wie ein AG das nachweisen will für eine Abmahnung ist eine andere Sache)
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