Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Krankschreibung bei Freizeitausgleich

<< < (5/5)

Feidl:
Das Thema hat bei uns im Team auch schon zu Konfliktstoff geführt, wo einige ziemlich sauer auf den Dienstherrn/AG waren, und ich, der das Thema auch aus anderen Bundesland kennt, ihnen erstmal verdeutlichen musste, dass es keines spezielles Problem unseren DH/AG ist, sondern bundesweite Regelung ist.

Tage für Zeitausgleich werden bei uns nur storniert, wenn sie zukünftig sind. Der aktuelle Tag kann nicht storniert (oder macht man zumindest nicht). Deswegen sind wir angehalten, bei mehreren Tagen Zeitausgleich hintereinander, jeden Tag einzeln zu beantragen. Wenn man krank wird, würde "nur" ein Tag verloren gehen, für die darauffolgenden Tage werden die Anträge auf Zeitausgleich storniert.

WasDennNun:
Es gibt wohl bei einigen Dienststellen die Möglichkeit morgens den Zeitausgleich zu stornieren, um sich danach Krank zu melden.
Oder andere Dienststellen akzeptieren es, dass man sich rückwirkend den Zeitausgleich eintragen lässt.

Alles halt Tricks um die eigentliche klare Situation zu umgehen:
Wer in seiner Freizeit krank ist, kriegt keine Arbeitszeit gut geschrieben.
Ärgerlich, aber eigentlich klar.
Jemand der ne 4 Tage Woche hat bekommt ja auch nichts für den 5. Tag gut geschrieben.
Oder wenn es einen Dienstplan gibt, sieht es ja auch so aus.
Und im Grunde ist es ja so, dass man bei Zeitausgleich seinen eigenen Dienstplan schreibt.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version