Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Krankschreibung bei Freizeitausgleich
Sungam:
--- Zitat von: Spid am 27.01.2020 19:54 ---Das im RS referenzierte RS führt zutreffend aus: „Eine Sonderstellung nehmen bestehende und zukünftige Dienstvereinbarungen zur Gleitzeit ein. Die in § 10 vereinbarten besonderen Regelungen zum Arbeitszeitkonto finden auf Gleitzeitvereinbarungen grundsätzlich keine Anwendung. Kontenregelungen in Dienstvereinbarungen zur Gleitzeit müssen den Vorgaben des § 10 nicht entsprechen. Die besonderen Regelungen in § 10 müssen nur beachtet werden, wenn eine Rahmenzeit / ein Arbeitszeitkorridor vereinbart oder von der Möglichkeit der Faktorisierung Gebrauch gemacht werden soll. In diesem Sinne ist auch die Protokollerklärung zu Abschnitt II zu verstehen („Bei In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages bestehende Gleitzeitregelungen bleiben unberührt.“). Die Tarif- vertragsparteien haben damit nicht den Ausschluss aller arbeitszeitrechtlichen Regelungen des Abschnitt II beabsichtigt (39-Stundenwoche/ 2-wöchiger Ausgleichszeit- raum für Überstunden etc.) sondern wollten lediglich verdeutlichen, dass die o.g. Re- gelungen für Arbeitszeitkonten keine Anwendung finden.“
Deine Schilderung ist mithin nicht hinreichend, um zu beurteilen, ob im Sachverhalt eine oder beide oder keine der Dienstvereinbarungen ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TVÖD einrichtet.
--- End quote ---
Und das wird dann in Absatz 5 a,b,c,d geregelt....und trifft ein Unterpunkt nicht zu, „ Pech gehabt“ stimmst oder doch wieder falsch verstanden?
Spid:
Ja, u.a. handelt es sich nicht um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TVÖD, wenn die zugrundeliegende Dienstvereinbarung einen der gem. §10 Abs. 5 TVÖD zu regelnden Punkte nicht regelt.
Egon12:
deshalb beantrage ich den Freizeitausgleich immer nachträglich :D
WasDennNun:
--- Zitat von: Egon12 am 28.01.2020 08:04 ---deshalb beantrage ich den Freizeitausgleich immer nachträglich :D
--- End quote ---
Solange du dadurch nicht eine Abmahnung wg. unerlaubtem fernbleiben vom Arbeitsplatz bekommst oder dein Chef bei ganztäglichem ZA zustimmen muss, ist das sicher ein Lösungsweg.
Egon12:
Eigentlich läuft das so "Chef" ich mache morgen Zeitausgleich, stehen dem dienstliche Belange entgegen?
"Nein"
Läuft jetzt Alles wie geplant wird die Zeiterfassung hinterher korrigiert. Werde ich doch krank, korrigiert der gelbe Anker die Zeiterfassung.
Da ganztägiger Zeitausgleich bei mir aber nur 1-2 mal im Jahr vorkommt ist das auch kein Problem. Unsere Dienstvereinbarung ist aber auch so gestrickt, dass Mehrarbeit Arbeitsspitzen abdecken soll und nicht der Erwirtschaftung freier Tage dient.
Insofern finde ich das Rundschreiben des BMI sehr AN unfreundlich, hat defacto aber kaum Auswirkungen.
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