Autor Thema: Krankschreibung bei Freizeitausgleich  (Read 13050 times)

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Antw:Krankschreibung bei Freizeitausgleich
« Antwort #15 am: 28.01.2020 21:21 »
Ganz einfach, unser ZE-System erkennt keine halben Krankentage. Wenn man zBsp nach Feierabend zum Arzt geht erfolgt die Krankmeldung im System für einen ganzen Tag. Die erbrachte Arbeit des Tages wird auch dort außer Acht gelassen.
Die 6 Wochen müssen nicht zusammenhängend sein. Es zählt die Summenbildung für die gleiche Erkrankung über 1 Jahr. Daher die Frage wie dieser eine Tag zu werten ist

Spid

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Antw:Krankschreibung bei Freizeitausgleich
« Antwort #16 am: 28.01.2020 21:30 »
Unzulänglichkeiten von Zeiterfassungssystemen sind unbeachtlich. Entweder der AG bessert beim System nach oder er muß Personal einsetzen, um manuell nachzubuchen. Halbe Krankentage gibt es zudem auch nicht. Es liegt schlicht ein Arbeitstag vor, an dem die Verpflichtung zur Arbeit weniger Stunden umfaßt. Für die 6 Wochen sind die Arbeitstage des AN unbeachtlich.

BStromberg

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Antw:Krankschreibung bei Freizeitausgleich
« Antwort #17 am: 29.01.2020 06:57 »
Wenn man zBsp nach Feierabend zum Arzt geht erfolgt die Krankmeldung im System für einen ganzen Tag.

Wer NACH Feierabend zum Arzt geht, für diesen Tag eine AU-Bescheinigung erhält und DAVOR normal seinen Dienst verrichtet hat, der ist nach meinem bescheidenen Sachverstand (im arbeitsrechtlichen Sinne) erst am Folgetag krank, wenn er nicht zur Arbeit gehen und die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann.

Wurde die geschuldete Arbeitsleistung jedoch erbracht (so im genannten Beispielsfall), bedarf es überhaupt keiner Krankmeldung für diesen Tag. Insofern spielt es auch keine Rolle, was das System da buchen kann und was nicht. Das ist eher eine Frage des "gesunden Menschenverstands", denn ein Problem der IT.

Niemand in der Personalabteilung und auch kein Patient ist sklavisch an die designierten Krankheitstage gem. Attest gebunden!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

WasDennNun

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Antw:Krankschreibung bei Freizeitausgleich
« Antwort #18 am: 29.01.2020 06:59 »
Interessant wird es bei halben Tagen. Chef, ich würde gern am Dienstag erst ab Mittag anfangen, dafür würde ich dann 3 1/2 Stunden Arbeitszeitausgleich in Anspruch nehmen. OK kein Problem. Nun bin ich am Montag krank und falle die ganze Woche aus.
Mo 7,8h krank
Di 3,5h AZ 4,3h krank
Mi 7,8h krank
Do 7,8h krank
Fr 7,8h krank

Oder am Dienstag den ganzen Tag AZ nimmt wäre es
Mo 7,8h krank
Di AZ
Mi 7,8h krank
Do 7,8h krank
Fr 7,8h krank

wenn die Krankheit über 6 Wochen hinausläuft und Krankengeldbezug der Krankenkasse erfolgt, wie wird der Tag dann behandelt? Zahlt in dem Fall der AG 6Wochen plus 1 Tag?
Wenn du am DI nicht krank (korrekt: arbeitsunfähig) warst, dann zählt dieser Tag ja auch nicht als "krank". Gleiches gilt für Sa/So.
Du müsstest natürlich ab Mi eine neu AUB beibringen.

Wenn deine AUB von Mo bis Fr ging, sind es eben 5 Tage.
Egal wie viel Sollstunden du hast.
Oder meinst du Halbtagskräfte sind nur halbe Tage krank? (Ja sind si allerdings nur am letzten Tag der AUB, da mWn das Ende der AUB für das Ende der Arbeitszeit gilt.)
« Last Edit: 29.01.2020 07:05 von WasDennNun »

WasDennNun

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Antw:Krankschreibung bei Freizeitausgleich
« Antwort #19 am: 29.01.2020 07:12 »
Wenn man zBsp nach Feierabend zum Arzt geht erfolgt die Krankmeldung im System für einen ganzen Tag.

Wer NACH Feierabend zum Arzt geht, für diesen Tag eine AU-Bescheinigung erhält und DAVOR normal seinen Dienst verrichtet hat, der ist nach meinem bescheidenen Sachverstand (im arbeitsrechtlichen Sinne) erst am Folgetag krank, wenn er nicht zur Arbeit gehen und die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann.
Wer solch eine AUB ausstellen lässt ist ja selber schuld.
Außerdem darf der Arzt ja nur im Ausnahmefall rückwirkend AU schreiben.
Zitat
Wurde die geschuldete Arbeitsleistung jedoch erbracht (so im genannten Beispielsfall), bedarf es überhaupt keiner Krankmeldung für diesen Tag.
Kommt drauf an, ggfls. will man mit der AUB ja nachträglich Minderleistung o.ä. dokumentieren.

Zitat
Niemand in der Personalabteilung und auch kein Patient ist sklavisch an die designierten Krankheitstage gem. Attest gebunden!
Im Gegenteil, wenn man von Mo-Fr eine AUB hat und ab Donnerstag wieder arbeitsfähig ist, dann muss man am Donnerstag auch wieder arbeiten gehen, weil die AUB nicht mehr gilt und man unerlaubterweise der Arbeit fernbleibt. (Wie ein AG das nachweisen will für eine Abmahnung ist eine andere Sache)

Feidl

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Antw:Krankschreibung bei Freizeitausgleich
« Antwort #20 am: 04.02.2020 10:22 »
Das Thema hat bei uns im Team auch schon zu Konfliktstoff geführt, wo einige ziemlich sauer auf den Dienstherrn/AG waren, und ich, der das Thema auch aus anderen Bundesland kennt, ihnen erstmal verdeutlichen musste, dass es keines spezielles Problem unseren DH/AG ist, sondern bundesweite Regelung ist.

Tage für Zeitausgleich werden bei uns nur storniert, wenn sie zukünftig sind. Der aktuelle Tag kann nicht storniert (oder macht man zumindest nicht). Deswegen sind wir angehalten, bei mehreren Tagen Zeitausgleich hintereinander, jeden Tag einzeln zu beantragen. Wenn man krank wird, würde "nur" ein Tag verloren gehen, für die darauffolgenden Tage werden die Anträge auf Zeitausgleich storniert.

WasDennNun

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Antw:Krankschreibung bei Freizeitausgleich
« Antwort #21 am: 04.02.2020 10:49 »
Es gibt wohl bei einigen Dienststellen die Möglichkeit morgens den Zeitausgleich zu stornieren, um sich danach Krank zu melden.
Oder andere Dienststellen akzeptieren es, dass man sich rückwirkend den Zeitausgleich eintragen lässt.

Alles halt Tricks um die eigentliche klare Situation zu umgehen:
Wer in seiner Freizeit krank ist, kriegt keine Arbeitszeit gut geschrieben.
Ärgerlich, aber eigentlich klar.
Jemand der ne 4 Tage Woche hat bekommt ja auch nichts für den 5. Tag gut geschrieben.
Oder wenn es einen Dienstplan gibt, sieht es ja auch so aus.
Und im Grunde ist es ja so, dass man bei Zeitausgleich seinen eigenen Dienstplan schreibt.