Die Frage beantwortet das Landesbeamtengesetz in §61 ziemlich konkret:
"(1) Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Wird sie oder er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihr oder ihm innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren."
Selbiges gilt im Hinblick auf die Beteiligungsrechte des Personalrates in §72 Abs. 4 Nr. 2 LPVG:
"(4) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen über
2. Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit, soweit sie vorauszusehen oder nicht durch Erfordernisse des Betriebsablaufs oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bedingt sind, sowie allgemeine Regelung des Ausgleichs von Mehrarbeit,"
Die Beantwortung des zweiten Teils hängt m.E. maßgeblich davon ab, welche Regelung eure Dienstvereinbarung vorsieht. Eine konkreten "gesetzlich vorgegebenen Arbeitszeitrahmen" gibt es m.E. gar nicht. Hier wäre interessant wie der Wortlaut bzw. die Intention des Amtsarztes war. In Dienstanweisungen über gleitende Arbeitszeit gibt es in der Regel allerdings einen Passus, der sinngemäß aussagt, dass man in der Verteilung der Arbeitszeit frei ist, solange dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Wenn nun euer Gleitzeitrahmen bis 19:00 reicht und die Veranstaltung, zu der man deine Teilnahme erwartet, innerhalb des Gleitzeitrahmens stattfinden, bedarf es m.E. nicht einmal einer formalen Anordnung von Mehrarbeit, sondern du bist per Dienstanweisung/Weisung ohnehin dazu verpflichtet.
Im Zweifelsfall sagt auch hier die Arbeitszeitverordnung in § 14 Abs. 1 zum Thema flexible Arbeitszeit:
"Bei dieser selbstbestimmten Arbeitszeitgestaltung ist den dienstlichen Interessen Vorrang einzuräumen."
PS: Schriftführer in einem Ausschuss ist nach meinem Dafürhalten keinesfalls eine "Zusatzaufgabe über das funktionelle Amt hinaus" sondern essentieller Bestandteil eines Arbeitsplatzes/einer Arbeitsplatzbeschreibung.