Ich habe die Erklärung soweit, glaube ich, verstanden.
Ich war immer der Annahme, bei einem Wechsel in die PKV kommt man NIEMALS mehr in die GKV, egal was man in seinem Leben tut.
Dies ist aber wohl nicht der Fall, sobald man eine versicherungspflichtige Beschäftigung annimmt. Das ist schonmal etwas beruhigend für mich bzw. eine wichtige Information.
Das Thema Rente ist noch etwas schwammig in meinem Kopf
Casiopeia1981, du schreibst: "...wirst du „zwangsweise“ in der Rentenversicherung (nicht in der VBL) nachversichert."
Nach dem Suchen des Begriffes VBL bin ich dann darüber aufgeklärt worden, dass es sich um eine Zusatzversorgung handelt, also die Altersvorsorge betrifft.
Verstehe ich das richtig, anhand eines Beispieles:
Ich arbeite 5 Jahre (inkl. Ausbildung) als Beamter, dann lasse ich mich aus dem Beamtentum entlassen.
Du schreibst: "..Das hat zur Folge, dass du aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung quasi von Anfang versichert gewesen wärest."
Mir fehlt quasi die VBL Rente? Richtig?
Was hat das für Auswirkungen? Große finanzielle?
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Ich habe ALG nach dem Ausscheiden meiner alten Beschäftigung in Anspruch genommen, beziehe aber momentan keines mehr.
Ich war inkl. Ausbildung 6 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt, ich habe dort auch in eine Zusatzversorgung eingezahlt, in die KVK ZusatzRente.
Von dort wurde mir ein Bescheid zugesandt, ich glaube dort stand was von aktueller Rente von 300 €. Kann das sein bzw. diese bleibt mir ja auf jeden Fall erhalten, egal was passiert, dies hatte mir ja schon ein User hier bestätigt.
Oder ist das eine Hochrechnung? Ich muss den Bescheid mal raussuchen und genau schauen, was dort draufsteht.
Ich kann mir weder vorstellen, dass ich schon 300 Euro angesammelt habe, noch das ich eine Hochrechnung von 300 Euro habe.. hoffentlich
Ich habe übrigens in meinen Unterlagen gesehen, dass ich 5 Jahre nach der Ausbildung im öffentlichen Dienst als Beamter bleiben muss, sonst muss ich anteilig zurückzahlen. Für jedes Jahr 1/5 weniger meiner Anwärterbezüge.
Allerdings nur die Summe, die die Hälfte der monatlichen Anwärterbezüge übersteigt. Ist eigentlich verständlich, die Ausbildung kostet ja auch eine Menge!