Autor Thema: [NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung  (Read 11783 times)

Casiopeia1981

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Hi. Kein Problem, ich wollte dir auch längst schreiben und dass immer verschoben.

Um es mal kurz zu erklären:

Krankenversicherung

In Deutschland ist u. a. versicherungspflichtig  in der GKV, wer gegen Arbeitsentgelt einer Beschäftigung nachgeht (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Als Beamter sodann gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der GKV (s. § 9 SGB V).

Würdest du nach deiner Ausbildung aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und einer „normalen“ Beschäftigung nachgehen, würde der oben genannte Versicherubgsfreiheitstatbestand ,Beamte‘ entfallen und du würdest automatisch wieder versicherungspflichtig. Es sei denn, dass keine anderen Gründe für eine Versicherungsfreiheit bestehen. Bei Rückkehr in die GKV in dem Fallist alles wie immer: Beitragstragung 50/50, Leistungsrecht gleich.

Dazu gehört bspw. Über ein Jahresarbeitsentgelt von derzeit min. 62.500€ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) zu verdienen oder aus Altersgründen, wenn man nach dem 55. Lebensjahr wieder Versicherungspflichtig würde, aber in den letzten 5 Jahren vorher nicht gesetzlich versichert war und gleichzeitig versicherungsfrei war.

Kurz:
Du kommst grundsätzlich wieder in die GKV, wenn dein Einkommen nicht höher als 62.500 (2020) oder du älter als 55 bist und nicht versicherungsfrei und in dem 5 Jahren vorher pkv warst.

KVdR / freiwillige KV
Die Beiträge würden sich im Alter zunächst gleichberechnen, allerdings verändern sich die sonstigen zu vorbeitragenden Einnahmen schon mal 

Den Rest schreibe ich morgen ;)






clarion

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Hallo,

die Höhe der Pension ist unabhängig von der KV. Mit der Pensionierung steigt Dein Beihilfeanspruch, wovon Du als freiwillig gesetzlich Versicherter aber nichts hättest. Die Pensionsberechtigung erwirbt man nach fünf Jahren Beamtendasein.

Wenn Du Dich in der PKV versichern würdest, wird nach der Anwärterzeit von der PKV der günstige Anwärtertarif bis zu einer erneuten Verbeamtung bzw. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine gewisse Zeit weiter geführt. Wenn Du aber innerhalb dieser Zeit keine adäquate Arbeit findest, kann die KV aber sehr teuer werden.

Hast Du aus vorherigen Beschäftigungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Casiopeia1981

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Wechsel in die GKV:

Wenn du dich in deiner versicherungsfreien Beamtentätigkeit für die PKV entschieden hast, ist ein Wechsel in die GKV  innerhalb der versicherungsfreien Beschäftigung nicht mehr möglich.

Wenn die Entscheidung zu schwer ist, gehe in die Freiwillige GKV und warte ab.

Ich würde mich aber bei einer PKV erkundigen, ob eine Anwartschaftsversicherung möglich wäre. Diese dient dazu, dass du die Konditionen quasi sicherst, wenn du später mal in die PKV wechseln möchtest.

Rentenversicherung
Wenn du unversorgt aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest und keine weitere versicherungsfreie Tätigkeit aufnimmst, wirst du „zwangsweise“ in der Rentenversicherung (nicht in der VBL) nachversichert. Das hat zur Folge, dass du aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung quasi von Anfang versichert gewesen wärest.

 

Pelle

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Danke für eure Antworten.
Ich habe heute den ganzen Tag für einen Eignungstest gebüffelt und daher dauert es wieder solange bis zu einer Rückmeldung.

Morgen spätestens werde ich in Ruhe antworten.

(Nur als Info, weil ich finde es unhöflich, wenn sich jemand freiwillig in der Freizeit so Mühe gibt mit Erklärungen, dann solange keine Reaktion zu zeigen)

Lg

Pelle

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Ich habe die Erklärung soweit, glaube ich, verstanden.
Ich war immer der Annahme, bei einem Wechsel in die PKV kommt man NIEMALS mehr in die GKV, egal was man in seinem Leben tut.
Dies ist aber wohl nicht der Fall, sobald man eine versicherungspflichtige Beschäftigung annimmt. Das ist schonmal etwas beruhigend für mich bzw. eine wichtige Information.

Das Thema Rente ist noch etwas schwammig in meinem Kopf  :D
Casiopeia1981, du schreibst: "...wirst du „zwangsweise“ in der Rentenversicherung (nicht in der VBL) nachversichert."
Nach dem Suchen des Begriffes VBL bin ich dann darüber aufgeklärt worden, dass es sich um eine Zusatzversorgung handelt, also die Altersvorsorge betrifft.
Verstehe ich das richtig, anhand eines Beispieles:

Ich arbeite 5 Jahre (inkl. Ausbildung) als Beamter, dann lasse ich mich aus dem Beamtentum entlassen.
Du schreibst: "..Das hat zur Folge, dass du aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung quasi von Anfang versichert gewesen wärest."
Mir fehlt quasi die VBL Rente? Richtig?
Was hat das für Auswirkungen? Große finanzielle?

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Ich habe ALG nach dem Ausscheiden meiner alten Beschäftigung in Anspruch genommen, beziehe aber momentan keines mehr.

Ich war inkl. Ausbildung 6 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt, ich habe dort auch in eine Zusatzversorgung eingezahlt, in die KVK ZusatzRente.

Von dort wurde mir ein Bescheid zugesandt, ich glaube dort stand was von aktueller Rente von 300 €. Kann das sein bzw. diese bleibt mir ja auf jeden Fall erhalten, egal was passiert, dies hatte mir ja schon ein User hier bestätigt.
Oder ist das eine Hochrechnung? Ich muss den Bescheid mal raussuchen und genau schauen, was dort draufsteht.
Ich kann mir weder vorstellen, dass ich schon 300 Euro angesammelt habe, noch das ich eine Hochrechnung von 300 Euro habe.. hoffentlich  :o

Ich habe übrigens in meinen Unterlagen gesehen, dass ich 5 Jahre nach der Ausbildung im öffentlichen Dienst als Beamter bleiben muss, sonst muss ich anteilig zurückzahlen. Für jedes Jahr 1/5 weniger meiner Anwärterbezüge.
Allerdings nur die Summe, die die Hälfte der monatlichen Anwärterbezüge übersteigt. Ist eigentlich verständlich, die Ausbildung kostet ja auch eine Menge!