Autor Thema: Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?  (Read 9282 times)

Spid

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #15 am: 29.01.2020 13:41 »
Das ist in dieser Pauschalität schlicht falsch.

Falke007

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #16 am: 29.01.2020 13:42 »
Zeiten von Ausbildung oder Fortbildung sind Arbeitszeit.

Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.

WasDennNun

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #17 am: 29.01.2020 14:23 »
Zeiten von Ausbildung oder Fortbildung sind Arbeitszeit.

Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.
Me Too

Caesar42

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #18 am: 30.01.2020 06:30 »
Hmmm keine Vereinbarung, kein Anspruch. Stimmt wohl.

BStromberg

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #19 am: 30.01.2020 07:32 »
Es wurde gar nichts über Freizeitausgleich etc. vereinbart. Mir wurde diese Möglichkeit der Fortbildung angeboten und ich habe dem zugestimmt, ohne dass vorher über Wochenendeinsätze oder grundsätzlich Zeiten gesprochen wurde. Und nun sind die Termine bekannt und ich stelle mir die oben genannte Frage.
Dann ist es dir ja überlassen Sa/So hinzugehen oder es sein zu lassen, wenn der AG nur die Fortbildung bezahlt ohne zu fordern, dass du auch jeden Tag anwesend bist.

Prima. Dann lasse ich es sein, sorge für schlechte Stimmung und der AG hat für etwas bezahlt, wofür ich dann keine Bescheinigung kriege da nicht bestanden :D

Natürlich.

So kann man sich natürlich auch alles verbauen in seinem Betrieb bzw. in der Dienststelle!
Machen Sie das mal.
Ein halbwegs vernünftiger Chef wird es Ihnen "entsprechend" zurückzahlen.

Mal ganz allgemein und unabhängig der viel zu vagen Situationsbeschreibung:

Schon mal dran gedacht, dass eine solche Fortbildung auch nur zu 5% Ihrer persönlichen Entwicklung dienen könnte?

Ich sehe das ähnlich wie die Vorredner, die es mit win/win beschrieben haben.

Ich halte es für legitim, dass Sie das am WE durchaus auf Freizeitbasis machen (2 von 12 Tagen sind knapp 17% "auf Ihre Rechnung", die restlichen 83% "auf bezahlte Arbeitszeit und Konto des AG" ist fair in meinen Augen).

...und sollten Sie da so gar keine Motivation aufbringen, dann hätte ich das alles mal sauber im Vorfeld unter 4 Augen geklärt und Tacheles geredet... nicht erst, wenn der Kurs gebucht ist und Stornokosten anfallen bzw. das Fortbildungsziel durch Unwillen in Hinblick auf eine Wochenendteilnahme gefährdet ist.

Weitere Kommentare erspare ich mir.
Ich habe nur Kopfschütteln übrig für eine solche Einstellung.
 

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Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Mond6

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #20 am: 30.01.2020 07:51 »

Prima. Dann lasse ich es sein, sorge für schlechte Stimmung und der AG hat für etwas bezahlt, wofür ich dann keine Bescheinigung kriege da nicht bestanden :D

Natürlich.

So kann man sich natürlich auch alles verbauen in seinem Betrieb bzw. in der Dienststelle!
Machen Sie das mal.
Ein halbwegs vernünftiger Chef wird es Ihnen "entsprechend" zurückzahlen.

Mal ganz allgemein und unabhängig der viel zu vagen Situationsbeschreibung:

Schon mal dran gedacht, dass eine solche Fortbildung auch nur zu 5% Ihrer persönlichen Entwicklung dienen könnte?

Ich sehe das ähnlich wie die Vorredner, die es mit win/win beschrieben haben.

Ich halte es für legitim, dass Sie das am WE durchaus auf Freizeitbasis machen (2 von 12 Tagen sind knapp 17% "auf Ihre Rechnung", die restlichen 83% "auf bezahlte Arbeitszeit und Konto des AG" ist fair in meinen Augen).

...und sollten Sie da so gar keine Motivation aufbringen, dann hätte ich das alles mal sauber im Vorfeld unter 4 Augen geklärt und Tacheles geredet... nicht erst, wenn der Kurs gebucht ist und Stornokosten anfallen bzw. das Fortbildungsziel durch Unwillen in Hinblick auf eine Wochenendteilnahme gefährdet ist.

Weitere Kommentare erspare ich mir.
Ich habe nur Kopfschütteln übrig für eine solche Einstellung.

Da liegt evtl. ein beidseitiges Problem in der Kommunikation.

Wenn ich Mitarbeitenden Fortbildungen anbiete bespreche ich im Vorfeld welche Leistungen vom Betrieb Übernommen werden bzw. was ich vom MA erwarte.

Das ist auch abhängig inwieweit jeweils davon profitiert wird.
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet. Alles darüber hinausgehende ist Verhandlungssache.

Die Folgen einer Verweigerung scheinen Telefonmann aber bewusst zu sein.


Spid

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #21 am: 30.01.2020 07:54 »
Sofern der Erfolg der vom AG bezahlten Fortbildung damit vereitelt wird, dürfte es sich zudem um treuwidriges Verhalten handeln.

Kaffeetassensucher

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #22 am: 30.01.2020 08:39 »
Ich weiß auch nicht … wenn mir der AG eine Fortbildung spendiert, die über "Wir zeigen Ihnen, wie man mit Microsoft Word und der Hilfe von Karl Klammer einen Brief schreibt" hinausgeht und das für meine Arbeit, vielleicht sogar für meine weitere Karriere (vielleicht will ich mich ja auch mal auf eine andere Stelle bewerben) nützlich sein könnte, dann würde ich mir doch die Finger danach lecken. Selbst wenn ich dann halt mal ein(!) Wochenende ggf. ohne Freizeitausgleich dort hin müsste.

Abgesehen davon hätte ich ein zu schlechtes Gewissen, die Teilnahme an einer Fortbildung, der ich bereits zugesagt habe, ohne triftigen Grund einfach wieder abzusagen. Verlässlichkeit ist keine zu vernachlässigende Tugend.

Der fehlende Freizeitausgleich für das Wochenende ist natürlich ärgerlich und ich würde wahrscheinlich auch versuchen was geht, um den zu erhalten. Aber zumindest ist es nicht verschenkte Lebenszeit, da man (wahrscheinlich) selber schließlich etwas davon hat.

WasDennNun

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #23 am: 30.01.2020 08:52 »
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.

Kaiser80

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #24 am: 30.01.2020 08:56 »
Selbst wenn ich dann halt mal ein(!) Wochenende ggf. ohne Freizeitausgleich dort hin müsste.


Auch ich kann das Ungerechtigkeitsempfinden des TE in keinster Weise teilen. Ein WE im Jahr...
Im Zweifelsfall dauert dann die allseits beliebte Sommergrippe halt 2 Tage länger, wenn man unbedingt meint, dass man sich die Tage des WE wiederholen muss.

Kaiser80

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #25 am: 30.01.2020 09:00 »

Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.


Pauschal nicht. Kommt drauf an...


Icke

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #26 am: 30.01.2020 09:47 »
Es wurde gar nichts über Freizeitausgleich etc. vereinbart. Mir wurde diese Möglichkeit der Fortbildung angeboten und ich habe dem zugestimmt, ohne dass vorher über Wochenendeinsätze oder grundsätzlich Zeiten gesprochen wurde. Und nun sind die Termine bekannt und ich stelle mir die oben genannte Frage.
Dann ist es dir ja überlassen Sa/So hinzugehen oder es sein zu lassen, wenn der AG nur die Fortbildung bezahlt ohne zu fordern, dass du auch jeden Tag anwesend bist.

Prima. Dann lasse ich es sein, sorge für schlechte Stimmung und der AG hat für etwas bezahlt, wofür ich dann keine Bescheinigung kriege da nicht bestanden :D

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So kann man sich natürlich auch alles verbauen in seinem Betrieb bzw. in der Dienststelle!
Machen Sie das mal.
Ein halbwegs vernünftiger Chef wird es Ihnen "entsprechend" zurückzahlen.

Mal ganz allgemein und unabhängig der viel zu vagen Situationsbeschreibung:

Schon mal dran gedacht, dass eine solche Fortbildung auch nur zu 5% Ihrer persönlichen Entwicklung dienen könnte?

Ich sehe das ähnlich wie die Vorredner, die es mit win/win beschrieben haben.

Ich halte es für legitim, dass Sie das am WE durchaus auf Freizeitbasis machen (2 von 12 Tagen sind knapp 17% "auf Ihre Rechnung", die restlichen 83% "auf bezahlte Arbeitszeit und Konto des AG" ist fair in meinen Augen).

...und sollten Sie da so gar keine Motivation aufbringen, dann hätte ich das alles mal sauber im Vorfeld unter 4 Augen geklärt und Tacheles geredet... nicht erst, wenn der Kurs gebucht ist und Stornokosten anfallen bzw. das Fortbildungsziel durch Unwillen in Hinblick auf eine Wochenendteilnahme gefährdet ist.

Weitere Kommentare erspare ich mir.
Ich habe nur Kopfschütteln übrig für eine solche Einstellung.

Ich meine da Ironie im Posting des Telefonmanns zu erkennen, BStromberg.

Mond6

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #27 am: 30.01.2020 10:20 »
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.

Gern:

Definition: Bildungsurlaub – Was soll das sein?

Bei dem Bildungsurlaub handelt es sich um eine Sonderform des bezahlten Urlaubs, welcher zum Zweck einer beruflichen oder politischen Weiterbildung genommen werden kann. Er ist kein (!) Erholungsurlaub und wird deshalb, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, häufig auch „Bildungsfreistellung“ genannt. Prinzipiell haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, allerdings obliegt die sogenannte „Bildungshoheit“ den einzelnen Bundesländern, weshalb es hierin große Unterschiede gibt:

Bundesland Bildungsurlaubsanspruch 
Baden-Württemberg  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bayern Kein gesetzlicher Anspruch
Berlin 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Brandenburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Bremen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hamburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hessen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Mecklenburg-Vorpommern 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Niedersachen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Nordrhein-Westfalen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Rheinland-Pfalz 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Saarland 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Sachsen Kein gesetzlicher Anspruch
Sachsen-Anhalt 14 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Schleswig-Holstein 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Thüringen 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Quelle: EF.de

Bei einer Anstellung in Teilzeit reduziert sich der jeweilige Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend der Wochenarbeitszeit. Lediglich in Bayern sowie Sachsen besitzen Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das bedeutet aber nicht zwangsweise, dass Ihnen überhaupt kein Sonderurlaub für Weiterbildungen zusteht. Werfen Sie erst einmal einen Blick in für Sie gültige Tarif- oder Arbeitsverträge. Auch hier kann nämlich der Bildungsurlaub verankert sein.


Kaiser80

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #28 am: 30.01.2020 10:31 »

Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.


Pauschal nicht. Kommt drauf an...

Kaffeetassensucher

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #29 am: 30.01.2020 10:41 »
Bildungsurlaub ist aber auch etwas anderes als die üblichen vom AG angebotenen und bezahlten Fortbildungen. Geht ja schon damit los, dass Bildungsurlaub am Stück genommen werden muss und die genannten fünf Tage maximal zwei Jahre auf 10 Tage "aufgespart" werden können, während ich hier alle paar Wochen oder Monate einen oder zwei Tage an irgendeiner Fortbildung teilnehmen könnte, wenn mein Referatsleiter zustimmt. Zudem gibt's da nur die Freistellung für diesen Zeitraum, die Weiterbildung muss hingegen selber bezahlen (soweit mir bekannt, mag sein, dass es Ausnahmen gibt).