Autor Thema: Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?  (Read 9276 times)

Spid

  • Gast
Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #30 am: 30.01.2020 10:47 »
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.

Gern:

Definition: Bildungsurlaub – Was soll das sein?

Bei dem Bildungsurlaub handelt es sich um eine Sonderform des bezahlten Urlaubs, welcher zum Zweck einer beruflichen oder politischen Weiterbildung genommen werden kann. Er ist kein (!) Erholungsurlaub und wird deshalb, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, häufig auch „Bildungsfreistellung“ genannt. Prinzipiell haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, allerdings obliegt die sogenannte „Bildungshoheit“ den einzelnen Bundesländern, weshalb es hierin große Unterschiede gibt:

Bundesland Bildungsurlaubsanspruch 
Baden-Württemberg  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bayern Kein gesetzlicher Anspruch
Berlin 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Brandenburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Bremen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hamburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hessen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Mecklenburg-Vorpommern 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Niedersachen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Nordrhein-Westfalen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Rheinland-Pfalz 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Saarland 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Sachsen Kein gesetzlicher Anspruch
Sachsen-Anhalt 14 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Schleswig-Holstein 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Thüringen 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Quelle: EF.de

Bei einer Anstellung in Teilzeit reduziert sich der jeweilige Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend der Wochenarbeitszeit. Lediglich in Bayern sowie Sachsen besitzen Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das bedeutet aber nicht zwangsweise, dass Ihnen überhaupt kein Sonderurlaub für Weiterbildungen zusteht. Werfen Sie erst einmal einen Blick in für Sie gültige Tarif- oder Arbeitsverträge. Auch hier kann nämlich der Bildungsurlaub verankert sein.

Tatsächlich also ein Beleg der Unwahrheit der Aussage.

WasDennNun

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #31 am: 30.01.2020 11:14 »

Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.


Pauschal nicht. Kommt drauf an...

Cool her Kaiser simuliert den Style vom Mond  ;D


Ach ja, @ Mond:
Deine Aussage ist ja Quark, wie schon dargelegt.
Und wenn schon so ein Kontextunabhängiger Quark von Dir kommt, dann bitte in sich richtig! Denn dann hättest du korrekterweise schreiben müssen:
Der AG ist zu 25 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet!
20 Tage ges. Urlaub plus 5 Tage Bildungsurlaub!

Mond6

  • Gast
Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #32 am: 30.01.2020 11:30 »
Kontextunabhängig wird der Quark besonders durch das zitieren einzelner Zeilen ohne Kontext.

Ich habe zuvor noch etwas von Absprache gefaselt. Da es in der Frage um eine bezahlte Weiterbildung geht ist der Urlaubsanspruch unerheblich.

Kaiser80

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #33 am: 30.01.2020 13:21 »

Wenn ich Mitarbeitenden Fortbildungen anbiete bespreche ich im Vorfeld welche Leistungen vom Betrieb Übernommen werden bzw. was ich vom MA erwarte.


Du faselst von Deinen Absprachen...


Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.


Pauschal nicht. Kommt drauf an...
Und es bleibt richtig.

WasDennNun

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #34 am: 30.01.2020 14:33 »
Kontextunabhängig wird der Quark besonders durch das zitieren einzelner Zeilen ohne Kontext.

Ich habe zuvor noch etwas von Absprache gefaselt. Da es in der Frage um eine bezahlte Weiterbildung geht ist der Urlaubsanspruch unerheblich.
Ja, du hast Recht:
Da liegt evtl. ein beidseitiges Problem in der Kommunikation.

Wenn ich Mitarbeitenden Fortbildungen anbiete bespreche ich im Vorfeld welche Leistungen vom Betrieb Übernommen werden bzw. was ich vom MA erwarte.

Das ist auch abhängig inwieweit jeweils davon profitiert wird.
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet. Alles darüber hinausgehende ist Verhandlungssache.
Anders formuliert:
Der AG bietet einen MA Fortbildungen an, verlangt von ihm, dass er dafür seinen Bildungsurlaub einsetzt, weil der AG ja nicht zu mehr verpflichtet ist!

Der MA lehnt es ab, weil er lieber in seinen 5 Tagen Bildungsurlaub sich privat weiterbilden möchte.

Und in dem geschilderten Fall vom TE wäre eine vernünftige Kommunikation sicherlich diese gewesen:
AG biete MA eine Fortbildung an, weist darauf hin, dass der AN dafür an Arbeitstage seine Arbeitszeit angerechnet bekommt und das der AG vom AN erwartet, dass er an nicht Arbeitstagen seine Freizeit für diese Fortbildung opfert.


Weiterhin gilt natürlich:
Der AG ist verpflichtet zu 25 Tag bezahlter Freistellung im Jahr, alles darüber hinausgehende ist Verhandlungssache, ich habe z.B. 35 Tage.
Der AN ist innerhalb dieser 25 Tage nicht verpflichtet etwas in Richtung Fortbildung für seinen AG zu machen.

In sofern hattest du natürlich absolut Recht,
allein, es bleibt der Hinweis auf die 5 Tage Bildungsurlaub in diesem Zusammenhang, der betrieblich initiierten und bezahlten Fortbildungen Sinn frei....
  und für mich halt Quark.

Mond6

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #35 am: 31.01.2020 07:11 »
Ja, hab ich missverständlich formuliert.

Alles was über die im jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Tage hinausgeht ist Verhandlungssache.
Telefonmann hat anscheinend 10 Tage angeboten bekommen und soll 2 Tage selbst "investieren". Da die Kosten auch der AG trägt scheint es ein sehr faires Angebot zu sein.
Ich persönlich würde abwägen ob die Weiterbildung auch mir oder nur dem Betrieb nutzt. Es kann auch ein interessantes Thema sein oder....muss jeder selbst entscheiden.

Das muss im Vorfeld abschließend von beiden Seiten geklärt sein. Die Möglichen Folgen einer nachträglichen Absage sind hinreichend diskutiert worden.

WasDennNun

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Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #36 am: 31.01.2020 09:36 »
Ich würde mich als AG und als AN dagegen verwehren, dass der AG dem AN vorschlägt was der AN mit seinem Bildungsurlaub macht. Er hat kein Anrecht und keinen Zugriff auf diese.
Umgekehrt würde da ein Schuh draus und solche Fälle kenne ich auch:
Ich habe Interesse an einer Weiterbildung, die auch dem AG nutzt, (egal was Sprachkurs, Excel Kurs, ....) und schlage meinem AG vor, dass ich diesen Kurs als Bildungsurlaub mache und er dafür die Gebühren übernimmt.

Insofern verstehe ich jetzt nicht was du mit Alles was über die im jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Tage hinausgeht ist Verhandlungssache.

Der AG hat doch keine vorgeschrieben Tage die er mir an beruflicher Fortbildung geben zu hat.
Und umgekehrt, es ist mitnichten Verhandlungssache, wenn der AG mir eine 6-7 Tage Schulung anordnet. Dann habe ich dahin zu gehen und basta. Und natürlich sind dann auch die entsprechenden Stunden zu vergüten.

Und wie du ja richtig ausführst, wenn jedoch die Erwartung/Forderungen AG/AN seitig nicht vorab kommuniziert werden, dann kommt es zu der Konfliktsituation wie Telefonmann sie jetzt hat.

Mond6

  • Gast
Antw:Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
« Antwort #37 am: 31.01.2020 10:53 »
OK, Fallbeispiel:

In den ´90ern habe ich meinen damaligen AG den Vorschlag gemacht einen 7 wöchigen Qualifikationslehrgang zu besuchen. Zum einen weil ich diesen für meine berufliche Zukunft gut brauchen konnte zum anderen da diese Qualifikation vom AG für meine damalige Position ursprünglich gefordert war. (Auch damals gab es Fachkräftemangel und so konnte ich ohne Zusatzqualifikation anfangen)

Mein Vorschlag war: Ich übernehmen die Kosten und der AG zahlt weiterhin meine Bezüge.
Gegenvorschlag des AG: Der AG übernimmt die Kosten und stellt mich unbezahlt frei.
Ergebnis nach konstruktivem Gespräch: Der AG übernimmt die Kosten (damals ca. 6000 DM zuzüglich Unterkunft) bezahlt 4 Wochen meine Bezüge und ich nehme 2 Wochen Bildungsurlaub sowie 1 Woche Erholungsurlaub. Dafür habe ich mich verpflichtet 2 Jahre nicht zu kündigen.

Somit bleibt auch die Aussage von Kaiser80 absolut korrekt.

Also: Miteinander sprechen, eine Lösung finden, Absprachen einhalten.