Kontextunabhängig wird der Quark besonders durch das zitieren einzelner Zeilen ohne Kontext.
Ich habe zuvor noch etwas von Absprache gefaselt. Da es in der Frage um eine bezahlte Weiterbildung geht ist der Urlaubsanspruch unerheblich.
Ja, du hast Recht:
Da liegt evtl. ein beidseitiges Problem in der Kommunikation.
Wenn ich Mitarbeitenden Fortbildungen anbiete bespreche ich im Vorfeld welche Leistungen vom Betrieb Übernommen werden bzw. was ich vom MA erwarte.
Das ist auch abhängig inwieweit jeweils davon profitiert wird.
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet. Alles darüber hinausgehende ist Verhandlungssache.
Anders formuliert:
Der AG bietet einen MA Fortbildungen an, verlangt von ihm, dass er dafür seinen Bildungsurlaub einsetzt, weil der AG ja nicht zu mehr verpflichtet ist!
Der MA lehnt es ab, weil er lieber in seinen 5 Tagen Bildungsurlaub sich privat weiterbilden möchte.
Und in dem geschilderten Fall vom TE wäre eine vernünftige Kommunikation sicherlich diese gewesen:
AG biete MA eine Fortbildung an, weist darauf hin, dass der AN dafür an Arbeitstage seine Arbeitszeit angerechnet bekommt und das der AG vom AN erwartet, dass er an nicht Arbeitstagen seine Freizeit für diese Fortbildung opfert.
Weiterhin gilt natürlich:
Der AG ist verpflichtet zu 25 Tag bezahlter Freistellung im Jahr, alles darüber hinausgehende ist Verhandlungssache, ich habe z.B. 35 Tage.
Der AN ist innerhalb dieser 25 Tage nicht verpflichtet etwas in Richtung Fortbildung für seinen AG zu machen.
In sofern hattest du natürlich absolut Recht,
allein, es bleibt der Hinweis auf die 5 Tage Bildungsurlaub in diesem Zusammenhang, der betrieblich initiierten und bezahlten Fortbildungen Sinn frei....
und für mich halt Quark.