Es gilt was bereits gesagt wurde. Maßgeblich ist nur was in den Tarifwerken steht, da kann jede x-beliebige Seite im Netz schreiben was sie will. Und generell halte ich es für sinnvoll, wenn Beschäftigte wissen was für sie gilt und welche Rechte (oder Pflichten) sie haben.
Zu deiner Frage:
„Betroffen“ sind alle, die die entsprechende gesamte nicht nur vorübergehende Tätigkeit entspricht.
Seit dem 01.01.2020 gelten z.T. neue und/oder veränderte Tätigkeitsmerkmale. In der „S-Tabelle“ sind z.B. Erzieher*innen, Leitungen von Wohnheimen oder Kitas, Sozialarbeiter*innen, Heilpädagogen, Kinderpfleger*innen...
Es kommt nicht darauf an was du jetzt hast, sondern was du tust.