Autor Thema: [Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft  (Read 7765 times)

hella

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Hallo zusammen  :)

An sich stellt sich mir folgende Frage:
Kann ich als Beamtin im technischen Dienst (Dipl. Verwaltungsinformatikerin), ohne meinen Beamtenstatus und Dienstherren aufzugeben, für ein Jahr ins (Nicht-EU) Ausland gehen und dort einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft nachgehen?

Habe Google und verschiedene Foren zu dieser Frage durchsucht aber bisher keine spezifische Antwort gefunden.
Falls dazu also doch bereits ein Thema existiert würde ich mich auch schon über einen Link freuen!

Die "Antworten", welche ich gefunden habe, liefen meist auf ein Sabbatical oder auf eine Tätigkeit für eine Behörde im Ausland hinaus. Aber beides ist eigentlich nicht was ich mir vorstelle, da das Sabbatical "langer" Vorbereitung bedarf und ich eben speziell einmal in der freien Wirtschaft arbeiten wollen würde.

Ich weiß, dass ich eine 100%ige Antwort wahrscheinlich nur von meiner Personalstelle erhalten kann, aber mich würde einfach schon einmal im Voraus die rechtliche Lage etc. interessieren.

Vielen Dank euch allen!

Viele Grüße
hella
« Last Edit: 01.02.2020 01:21 von Admin2 »

Funker

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Antw:[BY] und [Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
« Antwort #1 am: 30.01.2020 10:15 »
Infrage käme m.E. Sonderurlaub gem. § 13 UrlMV (By), wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen bzw. er dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient.

hella

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Antw:[BY] und [Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
« Antwort #2 am: 30.01.2020 10:30 »
Infrage käme m.E. Sonderurlaub gem. § 13 UrlMV (By), wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen bzw. er dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient.

Vielen Dank für deine Antwort!  :D

Dabei würde ich allerdings darauf tippen, dass "berufliche Weiterbildung" o.Ä. nicht unbedingt als wichtiger Grund zählt.
Wobei das natürlich immer auf den Dienstherren ankommt (oder gibt es eine genaue Auslegung, was als wichtiger Grund zählt?) und dann wohl einfach direkt zu klären wäre...

Organisator

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Antw:[BY] und [Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
« Antwort #3 am: 30.01.2020 10:32 »
Es besteht ohne das Vorlegen sonstiger Voraussetzungen (wie z.B. Elternzeit) kein Anspruch darauf, beurlaubt zu werden. Insoweit gilt es Argumente zu finden, welches dienstliches Interesse dein Dienstherr haben könnte, um dich ein Jahr zu beurlauben.

Edit: Wichtiger Grund ist sehr eng auszulegen, eine Weiterbildung / Studium reicht da nicht. Es muss vielmehr ein Grund sein, der dich hindert arbeiten zu können, aber z.B. aus Fürsorgegründen den Dienstherren zur  Weiterführung des Beamtenverhältnisses verpflichtet.

OnkelConny

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Antw:[BY] und [Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
« Antwort #4 am: 30.01.2020 10:33 »
Ein ähnliches Thema wurde hier bereits besprochen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112138.0.html



hella

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Antw:[BY] und [Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
« Antwort #5 am: 30.01.2020 10:55 »
Ein ähnliches Thema wurde hier bereits besprochen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112138.0.html

Danke.  ;)

Allerdings wird bei diesem Thema der Teil mit dem arbeiten kaum behandelt. Dies ist aber ein wichtiger Punkt für mich. "Einfach frei nehmen" ist nicht mein Ziel.

hella

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Antw:[BY] und [Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
« Antwort #6 am: 30.01.2020 11:03 »
Es besteht ohne das Vorlegen sonstiger Voraussetzungen (wie z.B. Elternzeit) kein Anspruch darauf, beurlaubt zu werden. Insoweit gilt es Argumente zu finden, welches dienstliches Interesse dein Dienstherr haben könnte, um dich ein Jahr zu beurlauben.

Edit: Wichtiger Grund ist sehr eng auszulegen, eine Weiterbildung / Studium reicht da nicht. Es muss vielmehr ein Grund sein, der dich hindert arbeiten zu können, aber z.B. aus Fürsorgegründen den Dienstherren zur  Weiterführung des Beamtenverhältnisses verpflichtet.

Hmm... klingt für meine Pläne erst einmal nicht sehr viel versprechend  :-\ Einen Grund zu finden, der mich hindert weiter bei meinem Dienstherren zu arbeiten und dann aber im Ausland mich beschäftigen lassen ist doch sehr widersprüchlich.

Aber vielen Dank für die Antwort!
Auch "Desillusionierung" ist wichtig, da weiß man woran man ist  :P

Organisator

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Antw:[BY] und [Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
« Antwort #7 am: 30.01.2020 13:01 »
Hmm... klingt für meine Pläne erst einmal nicht sehr viel versprechend  :-\ Einen Grund zu finden, der mich hindert weiter bei meinem Dienstherren zu arbeiten und dann aber im Ausland mich beschäftigen lassen ist doch sehr widersprüchlich.

In der Tat. Sobald der Wunsch für die Beurlaubung nur der Wahrnehmung eigener Interessen dient, ist es kein wichtiger Grund im Sinne der Beurlaubungsvorschrift. Es müsste vielmehr eine Notlage sein, die dich an der Arbeit hindert.

Verhandelbar ist allerdings alles. So habe ich z.B. erlebt, dass in einem Bereich zu viel Beschäftigte waren und daher der Dienstherr nichts gegen eine Beurlaubung hatte. Im Gegenteil, es bestand ein dienstliches Interesse, Personal (wenn auch nur zunächst befristet) abzubauen.

Vielleicht hat ja deine Auslandsarbeit ein Benefit für den Dienstherren und dein Arbeitsbereich würde auch ohne dich erstmal funktionieren.



WasDennNun

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Antw:[BY] und [Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
« Antwort #8 am: 30.01.2020 13:07 »
Verhandelbar ist allerdings alles. So habe ich z.B. erlebt, dass in einem Bereich zu viel Beschäftigte waren und daher der Dienstherr nichts gegen eine Beurlaubung hatte. Im Gegenteil, es bestand ein dienstliches Interesse, Personal (wenn auch nur zunächst befristet) abzubauen.
;D ;D ;D ;D
Kann ich als Beamtin im technischen Dienst (Dipl. Verwaltungsinformatikerin),
::) ::) ::)
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Dein Anliegen in Ehren, aber als AG würde ich eher denken: Die will doch nur ausprobieren, ob sie woanders klar kommt und mehr Geld verdienen kann, ohne was zu riskieren.

Frage:
Wie und von wem wurde deine Ausbildung finanziert?

hella

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Antw:[BY] und [Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
« Antwort #9 am: 30.01.2020 13:30 »
Frage:
Wie und von wem wurde deine Ausbildung finanziert?

Duales Studium bei einem kommunalen Dienstherren. Aber die ~5 Jahre Dienstzeit "um die Ausgaben wieder rein zu arbeiten" habe ich schon abgeleistet  ;)

Dein Anliegen in Ehren, aber als AG würde ich eher denken: Die will doch nur ausprobieren, ob sie woanders klar kommt und mehr Geld verdienen kann, ohne was zu riskieren.
Ja, sehr schade so ein Denken  ??? Ich wollte schon früher immer mal ein Auslandsjahr machen, hat sich aber nie ergeben und dann bin ich direkt in die Beamtenschiene gerutscht und nun scheint es einfach nicht mehr möglich zu sein  :( Aber mir ist mein Beamtenstatus einfach zu wichtig/teuer/etc. um ihn für diesen "Traum" aufzugeben...

WasDennNun

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Antw:[BY] und [Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
« Antwort #10 am: 30.01.2020 14:13 »
Ja, sehr schade so ein Denken  ??? Ich wollte schon früher immer mal ein Auslandsjahr machen, hat sich aber nie ergeben und dann bin ich direkt in die Beamtenschiene gerutscht und nun scheint es einfach nicht mehr möglich zu sein  :( Aber mir ist mein Beamtenstatus einfach zu wichtig/teuer/etc. um ihn für diesen "Traum" aufzugeben...
Absolut verständlich und sicherlich auch förderlich, sowohl für den Menschen, als auch für seine Fähigkeiten.

Gib den Traum nicht auf, evtl. findet sich ja eine Regelung (ggfls. auch ohne arbeiten in der pW, sondern via (Abordnung ins Ausland )

Feidl

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Antw:[Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
« Antwort #11 am: 04.02.2020 14:41 »
Geht denn kein Sabbatical?