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[Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
hella:
Hallo zusammen :)
An sich stellt sich mir folgende Frage:
Kann ich als Beamtin im technischen Dienst (Dipl. Verwaltungsinformatikerin), ohne meinen Beamtenstatus und Dienstherren aufzugeben, für ein Jahr ins (Nicht-EU) Ausland gehen und dort einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft nachgehen?
Habe Google und verschiedene Foren zu dieser Frage durchsucht aber bisher keine spezifische Antwort gefunden.
Falls dazu also doch bereits ein Thema existiert würde ich mich auch schon über einen Link freuen!
Die "Antworten", welche ich gefunden habe, liefen meist auf ein Sabbatical oder auf eine Tätigkeit für eine Behörde im Ausland hinaus. Aber beides ist eigentlich nicht was ich mir vorstelle, da das Sabbatical "langer" Vorbereitung bedarf und ich eben speziell einmal in der freien Wirtschaft arbeiten wollen würde.
Ich weiß, dass ich eine 100%ige Antwort wahrscheinlich nur von meiner Personalstelle erhalten kann, aber mich würde einfach schon einmal im Voraus die rechtliche Lage etc. interessieren.
Vielen Dank euch allen!
Viele Grüße
hella
Funker:
Infrage käme m.E. Sonderurlaub gem. § 13 UrlMV (By), wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen bzw. er dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient.
hella:
--- Zitat von: Funker am 30.01.2020 10:15 ---Infrage käme m.E. Sonderurlaub gem. § 13 UrlMV (By), wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen bzw. er dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient.
--- End quote ---
Vielen Dank für deine Antwort! :D
Dabei würde ich allerdings darauf tippen, dass "berufliche Weiterbildung" o.Ä. nicht unbedingt als wichtiger Grund zählt.
Wobei das natürlich immer auf den Dienstherren ankommt (oder gibt es eine genaue Auslegung, was als wichtiger Grund zählt?) und dann wohl einfach direkt zu klären wäre...
Organisator:
Es besteht ohne das Vorlegen sonstiger Voraussetzungen (wie z.B. Elternzeit) kein Anspruch darauf, beurlaubt zu werden. Insoweit gilt es Argumente zu finden, welches dienstliches Interesse dein Dienstherr haben könnte, um dich ein Jahr zu beurlauben.
Edit: Wichtiger Grund ist sehr eng auszulegen, eine Weiterbildung / Studium reicht da nicht. Es muss vielmehr ein Grund sein, der dich hindert arbeiten zu können, aber z.B. aus Fürsorgegründen den Dienstherren zur Weiterführung des Beamtenverhältnisses verpflichtet.
OnkelConny:
Ein ähnliches Thema wurde hier bereits besprochen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112138.0.html
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