Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Auslandsjahr in der freien Wirtschaft
hella:
--- Zitat von: OnkelConny am 30.01.2020 10:33 ---Ein ähnliches Thema wurde hier bereits besprochen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112138.0.html
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Danke. ;)
Allerdings wird bei diesem Thema der Teil mit dem arbeiten kaum behandelt. Dies ist aber ein wichtiger Punkt für mich. "Einfach frei nehmen" ist nicht mein Ziel.
hella:
--- Zitat von: Organisator am 30.01.2020 10:32 ---Es besteht ohne das Vorlegen sonstiger Voraussetzungen (wie z.B. Elternzeit) kein Anspruch darauf, beurlaubt zu werden. Insoweit gilt es Argumente zu finden, welches dienstliches Interesse dein Dienstherr haben könnte, um dich ein Jahr zu beurlauben.
Edit: Wichtiger Grund ist sehr eng auszulegen, eine Weiterbildung / Studium reicht da nicht. Es muss vielmehr ein Grund sein, der dich hindert arbeiten zu können, aber z.B. aus Fürsorgegründen den Dienstherren zur Weiterführung des Beamtenverhältnisses verpflichtet.
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Hmm... klingt für meine Pläne erst einmal nicht sehr viel versprechend :-\ Einen Grund zu finden, der mich hindert weiter bei meinem Dienstherren zu arbeiten und dann aber im Ausland mich beschäftigen lassen ist doch sehr widersprüchlich.
Aber vielen Dank für die Antwort!
Auch "Desillusionierung" ist wichtig, da weiß man woran man ist :P
Organisator:
--- Zitat von: hella am 30.01.2020 11:03 ---Hmm... klingt für meine Pläne erst einmal nicht sehr viel versprechend :-\ Einen Grund zu finden, der mich hindert weiter bei meinem Dienstherren zu arbeiten und dann aber im Ausland mich beschäftigen lassen ist doch sehr widersprüchlich.
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In der Tat. Sobald der Wunsch für die Beurlaubung nur der Wahrnehmung eigener Interessen dient, ist es kein wichtiger Grund im Sinne der Beurlaubungsvorschrift. Es müsste vielmehr eine Notlage sein, die dich an der Arbeit hindert.
Verhandelbar ist allerdings alles. So habe ich z.B. erlebt, dass in einem Bereich zu viel Beschäftigte waren und daher der Dienstherr nichts gegen eine Beurlaubung hatte. Im Gegenteil, es bestand ein dienstliches Interesse, Personal (wenn auch nur zunächst befristet) abzubauen.
Vielleicht hat ja deine Auslandsarbeit ein Benefit für den Dienstherren und dein Arbeitsbereich würde auch ohne dich erstmal funktionieren.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 30.01.2020 13:01 ---Verhandelbar ist allerdings alles. So habe ich z.B. erlebt, dass in einem Bereich zu viel Beschäftigte waren und daher der Dienstherr nichts gegen eine Beurlaubung hatte. Im Gegenteil, es bestand ein dienstliches Interesse, Personal (wenn auch nur zunächst befristet) abzubauen.
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;D ;D ;D ;D
--- Zitat von: hella am 30.01.2020 09:27 ---Kann ich als Beamtin im technischen Dienst (Dipl. Verwaltungsinformatikerin),
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::) ::) ::)
made my Day
Dein Anliegen in Ehren, aber als AG würde ich eher denken: Die will doch nur ausprobieren, ob sie woanders klar kommt und mehr Geld verdienen kann, ohne was zu riskieren.
Frage:
Wie und von wem wurde deine Ausbildung finanziert?
hella:
--- Zitat von: WasDennNun am 30.01.2020 13:07 ---Frage:
Wie und von wem wurde deine Ausbildung finanziert?
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Duales Studium bei einem kommunalen Dienstherren. Aber die ~5 Jahre Dienstzeit "um die Ausgaben wieder rein zu arbeiten" habe ich schon abgeleistet ;)
--- Zitat von: WasDennNun am 30.01.2020 13:07 ---Dein Anliegen in Ehren, aber als AG würde ich eher denken: Die will doch nur ausprobieren, ob sie woanders klar kommt und mehr Geld verdienen kann, ohne was zu riskieren.
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Ja, sehr schade so ein Denken ??? Ich wollte schon früher immer mal ein Auslandsjahr machen, hat sich aber nie ergeben und dann bin ich direkt in die Beamtenschiene gerutscht und nun scheint es einfach nicht mehr möglich zu sein :( Aber mir ist mein Beamtenstatus einfach zu wichtig/teuer/etc. um ihn für diesen "Traum" aufzugeben...
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