Eigentlich kann man nur jedem, der im öD anfängt, raten, sich zumindest in Grundzügen mit den maßgeblichen Tarifverträgen und dessen Regelungen zu befassen, bevor das böse Erwachen kommt.
Die Azubis (zumindest jene in der Verwaltung) sollten dazu aber eigentlich während ihrer Ausbildungszeit in der Berufsschule bzw. außerbetrieblichem oder innerbetrieblichem Unterricht vermittelt bekommen haben. Ich weiß, was nicht eh zu einem Ohr rein und zum anderen wieder rausgeht ist binnen 12 Stunden nach der Prüfung in Personalrecht wieder vergessen, aber zumindest sollten sie sich daran erinnern, schon einmal irgendwas zu diesem Thema gehört zu haben.
Dass frisch ausgelernte Azubis auch bei uns nicht direkt auf eine E9a-Stelle gesetzt werden, ist auch bei uns der Fall. Aber denen wird dann eben gesagt "wir specken die Stelle für ein Jahr etwas ab, sodass du E7 eingruppiert bist und wenn du dich in der Zeit bewährst, werden die Aufgaben noch einmal angepasst, sodass sich wieder eine E9a ergibt". Also nix mit "das geht nicht, das dürfen wir nicht, das ist tariflich nicht möglich".