Wir agieren in dem Kontext wie folgt:
Azubis werden nach der Lehre gem. MTV-Auszubildende zunächst befristet für ein Jahr in E 5 (Berufsausbildung mit entsprechender Tätigkeit) übernommen. Wäre bei uns als Träger der gesetzl. UV ein Sachgebiet in der Leistungsabteilung für "leichte" Arbeitsunfälle (interne Klassifizierung). Da sie aber dort nicht "versauern" sollen und ihr Wissen anwenden sollen, werden sie in der Regel innerhalb dieses einen Jahres im Rahmen einer höherwertigen Tätigkeit in Sachgebieten für "mittelschwere" Arbeitsunfälle eingesetzt. Sofern dort natürlich vorübergehend (Mutterschutz, Elternzeit, etc.) entsprechender Bedarf besteht. Konsequenz daraus ist, dass sie dann die persönliche Zulage von E 5 zu E 9a erhalten. Sofern sie sich bewähren, wird nach dem einen Jahr weitergeschaut. Guter Mittelweg, hat sich bewährt.