Autor Thema: Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?  (Read 4458 times)

Kamikatze

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Hallo,

hier bei uns im Betrieb ist die Frage aufgekommen, was mit dem VBL-Anspruch passiert, wenn jemand kurz vor der Rente arbeitslos wird. Bleibt der Anspruch, der in der VBL bis zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit erworben wurde, in voller Höhe bestehen oder wird der evtl. gekürzt? Wenn ja, um wieviel? Die Info-Seite der VBL gibt für so einen Fall leider nichts her.

Danke + Gruss

Cat

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,372
Antw:Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
« Antwort #1 am: 30.01.2020 12:38 »
Wenn du nicht verfrüht in Rente gehst, bleibt der Anspruch normal bestehen.

Kamikatze

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
« Antwort #2 am: 30.01.2020 12:52 »
Wenn jemand vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, werden (so habe ich das verstanden) von der VBL-Rente die Abzüge vorgenommen, die auch von der Altersrente vorgenommen werden.

Darum geht es in meiner Frage aber nicht, sondern hier geht es um Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente. Was passiert dann mit der VBL-Rente? Werden die bis zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit erworbenen Ansprüche "eingefroren" und dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt oder gibt es Abzüge (und wenn ja wieviel) oder wird die VBL-Rente evtl. auch gar nicht gezahlt?

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,144
Antw:Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
« Antwort #3 am: 30.01.2020 13:12 »
Wenn jemand vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, werden (so habe ich das verstanden) von der VBL-Rente die Abzüge vorgenommen, die auch von der Altersrente vorgenommen werden.

Darum geht es in meiner Frage aber nicht, sondern hier geht es um Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente. Was passiert dann mit der VBL-Rente? Werden die bis zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit erworbenen Ansprüche "eingefroren" und dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt oder gibt es Abzüge (und wenn ja wieviel) oder wird die VBL-Rente evtl. auch gar nicht gezahlt?
Sobald die gesetzliche Rente bezogen wird, steht auch die VBL-Rente zu (nach Antrag).
Wir die gesetzliche Rente mit Abschlägen gezahlt, zahlt auch die VBL mit entsprechenden Abschlägen.
Eine Kürzung wg. Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente führt nicht zu Kürzungen der VBL-Rente.
Es werden während der Arbeitslosigkeit natürlich auch keine Rentenansprüche bei der VBL erworben.

Das ist übrigens einer der wenigen Vorteile der Neuregelung der Zusatzversorgung von 2001:
Wer im alten System unmittelbar vor dem Bezugsbeginn der VBL-Rente nicht in einem Arbeitsverhältnis mit öffentlichen Arbeitgeber stand, dem stand lediglich eine sog. Versicherungsrente statt einer Versorgungsrente zu.
Die Versicherungsrente war aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsweise drastisch geringer als eine Versorgungsrente und war überdies statisch.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
« Antwort #4 am: 30.01.2020 15:21 »
Der wichtigere Vorteil des neuen Systems ist: es ist finanzierbar ! :-) Die Versorgungsrente war eine Zeitbombe.

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,144
Antw:Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
« Antwort #5 am: 31.01.2020 07:38 »
Der wichtigere Vorteil des neuen Systems ist: es ist finanzierbar ! :-) Die Versorgungsrente war eine Zeitbombe.
Zumindest haben die Arbeitgeber damals eine kommende Unfinanzierbarkeit behauptet.
Da sowohl die Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften seinerzeit sehr intransparent mit der Thematik umgegangen sind, darf sich niemand über Zweifel an dieser behaupteten Unfinanzierbarkeit wundern ...

Letztlich ist das aber auch Wumpe: Wer sich jahrzehntelang hinstellt und eine beamtenähnliche Gesamtversorgung im Rentenfall behauptet (und als wesentlichen Vorteil einer Tätigkeit im öD bewirbt) kann nicht auf einmal "April, April - reingelegt" rufen (mit dem Hinweis das doch in den Satzungen der Zusatzversorgungskassen die Möglichkeit von Änderungen eingeschrieben sei) und dann glauben, das da nicht bis zur letzten Patrone gegen geklagt wird ...

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,645
Antw:Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
« Antwort #6 am: 31.01.2020 08:44 »

Wer im alten System unmittelbar vor dem Bezugsbeginn der VBL-Rente nicht in einem Arbeitsverhältnis mit öffentlichen Arbeitgeber stand, dem stand lediglich eine sog. Versicherungsrente statt einer Versorgungsrente zu.
Die Versicherungsrente war aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsweise drastisch geringer als eine Versorgungsrente und war überdies statisch.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass solch ein Unfug nicht bis zur letzten Patrone beklagt wurde und damit aus der Welt war.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
« Antwort #7 am: 31.01.2020 11:28 »
Die unverfallbaren Ansprüche waren weit geringer, als die "Erlebensansprüche". Das war i.O. so. Wenn alle immer 40 Jahre eingezahlt hätten, wäre das auch gut gegangen. Aber es gab zunehmend Verläufe, in denen eben nur wenige Jahre eingezahlt wurden (später Wechsel in den ÖD) trotzdem eine Gesamtversorgung herauskam. Schön für die Glücklichen, aber halt unfinanzierbar.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,645
Antw:Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
« Antwort #8 am: 31.01.2020 12:00 »
Also hat man das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

öfföff

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
« Antwort #9 am: 03.02.2020 00:19 »
Zum Threadersteller: Warum sollte man eigentlich kurz vor Rente im öD arbeitslos werden? Oder betrifft es nicht den öD sondern nur eine Firma die die VBL mitnutzt?

Kamikatze

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
« Antwort #10 am: 03.02.2020 11:14 »
Man kann z.B. kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos werden - sprich: ein Arzt sagt "auf keinen Fall mehr weiterarbeiten in dem Job" und dann MUSS man innerhalb von 2 Wochen kündigen (außerordentlich) und damit ist man (zumindest vorerst) arbeitslos. Kenne aber auch Fälle, wo einfach hingeschmissen wurde, weil man die Faxen und das Arbeitsklima dicke hatte - auch dann ist man ja arbeitslos.

Und in solchen Fällen würde mich interessieren, was mit der erarbeiteten VLB-Rente passiert.

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 199
Antw:Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
« Antwort #11 am: 04.02.2020 18:05 »
Ich würde ebenfalls die Ansicht vertreten, dass die erarbeiteten VBL-Ansprüche durch Umlagen und ggf. Beiträge erst einmal bestehen bleiben. Sie werden während der Arbeitslosigkeit wie bereits geschrieben auch nicht mehr.
Sobald die Rente beantragt wird, kann auch die Auszahlung der Zusatzversorgungs-Leistung beantragt werden.

Was eventuell noch jemand kundiges berichten müsste wäre, was in den Fällen passiert (sofern es die noch gibt), wo Arbeitslose kurz vor Renteneintritt statt arbeitslos zu sein zu Rentnern erklärt werden und es dort Abschläge gibt, ob sich diese auch auf die VBL beziehen. Folgefragen wären ggf. ob man in dem Fall irgendwelche Vorteile oder überhaupt die Möglichkeit hätte, diese Inrenteschickung zu verhindern und möglicherweise den VBL-Antrag erst mit Erreichen des Regelrentenalters stellen kann, sofern das Vorteile verspräche.

Leider bin ich im Leistungs-Bereich nicht derart bewandert, interessieren würde mich die Antwort aber auch.