Autor Thema: veränderte Tätigkeit - Begriffsbestimmung  (Read 1968 times)

AlphaOmega

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veränderte Tätigkeit - Begriffsbestimmung
« am: 30.01.2020 23:11 »
Hallo zusammen,

was muss sich in einer übertragenen Tätigkeit ändern, damit sie nicht unverändert ist? Gibt es Mindestanforderungen oder reicht gar schon eine Zeitanteilverschiebung in den Arbeitsvorgängen von 0.1%?
Bitte nur Antworten mit Nennung relevanter Quellen zum Nachlesen, alles andere sind für mich nur Meinungen die mir nicht helfen.

Spid

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Antw:veränderte Tätigkeit - Begriffsbestimmung
« Antwort #1 am: 30.01.2020 23:34 »
Die einzigen relevante Quelle wäre entsprechende Rechtsprechung. Die fehlt dazu. Gibt es Grund zu der Annahme, die TVP hätten mit „unverändert“ etwas anderes vereinbaren wollen als unverändert?

AlphaOmega

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Antw:veränderte Tätigkeit - Begriffsbestimmung
« Antwort #2 am: 31.01.2020 21:55 »
Und bei der Rechtssprechung wäre dann auch nur eine vom BAG wirklich relevant?

Wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass die TVP etwas anderes unter unverändert gemeint hätten, als unverändert, kann ich die Definition von unverändert aus dem Duden heranziehen?

Im neuen TV-L gibt es ja in einigen Fällen ein Antragserfordernis, wenn man höhergruppiert werden will. Wenn jetzt ein AN diesen Antrag nicht stellt, kann dann der AG in der Tätigkeitsbeschreibung den Zeitanteil bei zwei Arbeitsvorgängen um 1% oder weniger verschieben (das wäre praktisch doch gar nicht nachweisbar, ob das zutrifft, oder?) und schwubs, ist der AN höhergruppiert? Kann sich ein AN für den dies zu einem finanziellen Nachteil führt, wehren?

Spid

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Antw:veränderte Tätigkeit - Begriffsbestimmung
« Antwort #3 am: 31.01.2020 22:00 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf des mindestens impliziten Einverständnisses des AN.

Tagelöhner

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Antw:veränderte Tätigkeit - Begriffsbestimmung
« Antwort #4 am: 01.02.2020 07:52 »
Mal wieder ein interessantes Thema, daher mit der Bitte an @Spid noch ein wenig ins Detail zu gehen.

Fiktiver Fall: Der Arbeitgeber möchte intern umstrukturieren, was zum Teil mit deutlichen Aufgabenveränderungen und zwangsläufig ggf. der Verringerung der Zeitanteile von höherwertigen Tätigkeiten einiger Mitarbeiter einhergeht. Die nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten ändern sich also definitiv.

Die Mitarbeiter möchten diese Veränderungsprozesse auch nicht blockieren, lehnen aber selbstverständlich Verschlechterungen der Eingruppierung ab.

Gegen die Umstrukturierung wird formal kein Widerspruch eingelegt und die veränderten Tätigkeiten/Funktionen werden stillschweigend ausgeübt. Das wäre dann wohl also die implizite Zustimmung, die der Arbeitgeber zum Anlass nehmen könnte, das Gehalt nach einer niedrigeren Entgeltgruppe zu bezahlen?

Spid

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Antw:veränderte Tätigkeit - Begriffsbestimmung
« Antwort #5 am: 01.02.2020 09:58 »
Die Frage des Einverständnisses ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Grundsätzlich kann das Einverständnis durch die beschriebene Handlung ausgedrückt werden. Dann kann es immer noch sein, daß eine oder beide Parteien einem Irrtum unterliegen.