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veränderte Tätigkeit - Begriffsbestimmung
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Die Frage des Einverständnisses ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Grundsätzlich kann das Einverständnis durch die beschriebene Handlung ausgedrückt werden. Dann kann es immer noch sein, daß eine oder beide Parteien einem Irrtum unterliegen.
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