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Durchführungshinweise TV-L Bayern

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Funker:
Gibt's Leistungszulagen nach TV-L offiziell überhaupt noch (außer im Hochschulbereich)? Wenn ich mich recht erinnere, wurde § 18 TV-L doch vor ca. 10 Jahren gestrichen.

Fakon:

--- Zitat von: Funker am 31.01.2020 11:56 ---Gibt's Leistungszulagen nach TV-L offiziell überhaupt noch (außer im Hochschulbereich)? Wenn ich mich recht erinnere, wurde § 18 TV-L doch vor ca. 10 Jahren gestrichen.

--- End quote ---

Es gibt eine Fachkräftezulage in Bayern bis Ende 2020 für Ing./Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt
1 der Entgeltordnung zum TV-L).

Funker:
Aber die Fachkräftezulage ist doch was anderes als eine Leistungszulage?

Levke:
Hallo zusammen, danke für die zahlreichen Antworten.
Es geht um den Hochschulbereich also §40 TV-L. Dort steht unter der Überschrift " Besondere Zahlungen...":

(2) 1Der Arbeitgeber kann Beschäftigten unabhängig von Absatz 1 eine Leistungszulage zahlen, wenn sie dauerhaft oder projektbezogen besondere Leistungen erbringen.2Die Zulage kann befristet werden.3Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

So eine Zulage möchten wir gern zahlen. Allerdings hören wir von der Personalabteilung, dass das durch die bayerischen Durchführungshinweise zum TV-L grundsätzlich ausgeschlossen ist. Nur finde ich in den Durchführungshinweisen, die ich im Netz  gesehen habe, nichts dazu. Aber die bayerischen sind auch nicht im Netz.  :(
Das Geld für die Zulage soll aus Mittel der Arbeitsgruppe gezahlt werden: Aus abgeschlossenen Drittmittelprojeten sind noch Mittel aus den Projektpauschalen übrig, die laut Drittmittelrichtlinien auch dafür hergenommen werden können. Wir brauchen hier also keine Mittel der  Hochschule.

Leider kommen wir nicht weiter, weil die Personalabteilung nur pauschal auf die Durchführungshinweise verweist. Und leider haben wir in der Vergangenheit schon mehrfach falsche Infos zum TVL aus unserer Personalabteilung erhalten zum Nachteil der Mitarbeiter, deshalb habe ich gehofft, Ihr könnt weiterhelfen! :)

Viele Grüße, Levke

WasDennNun:

--- Zitat von: Levke am 03.02.2020 07:41 --- Und leider haben wir in der Vergangenheit schon mehrfach falsche Infos zum TVL aus unserer Personalabteilung erhalten zum Nachteil der Mitarbeiter, deshalb habe ich gehofft, Ihr könnt weiterhelfen! :)

--- End quote ---
Schon mal versucht in einem persönlichen Gespräch mit dem Personaler die Sachlage zu besprechen?

Damit hatten wir meistens Erfolg, wenn man gegen störrische Personaler eine Sinnvolle Drittmittelverwendung umsetzen wollte.


Ansonsten kann man auch mal die Übergeordnete Behörde anschreiben, dass man ein Problem hat Personal zu halten, und man kostenneutral sie halten könnte, da man eben vorhanden Drittmittel nutzen könnte, die ansonsten zum Mittelgeber zurückfließen und das eure Personalstelle behauptet, dass das nicht gewünscht ist.

Diese Weg sind wir einmal gegangen und dann ging plötzlich auch was, natürlich war danach unseren Stand bei den Personaler nicht rosiger.

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