Was ist deine Rolle?
Grundsätzlich muss die Dienststelle dem Personalrat nicht über Schwangerschaften informieren.
Soweit der Personalrat ein entsprechendes Informationsbegehren an die Dienststelle richtet ist zu prüfen ob ein Anspruch besteht. Im Hinblick darauf, dass es sensible Daten sind ist ggf. eine Abfrage der Zustimmung der betroffenen in betracht zu ziehen.
Kein Anspruch unter den dort genannten Umständen sieht OVG Münster, Beschl. v. 1.6.2017 – 20 A 696/16.PVL.
Das LAG München sah für den Bereich BetrVG einen Auskunftsanspruch. Die Entscheidung ist aber kritisch in teilen der Literatur aufgenommen und nicht zwingend aufs Personalvertretungsgesetz übertragbar. Das BAG sieht (natürlich ebenfalls für den Bereich BetrVG) nur bei konkreter Darlegung des Informationbedürnisses ggf. einen Anspruch. Pauschale Aussagen wie ich will überprüfen reichen da nicht aus.
Ggf. ist zu prüfen wie die Regelungen im anzuwendenden Personalvertretungsrecht auszulegen sind.