Autor Thema: Unterrichtung Personalrat  (Read 2954 times)

Ole

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Unterrichtung Personalrat
« am: 31.01.2020 09:53 »
Hallo,

muss ich den Personalrat bezüglich Schwangerschaften von Mitarbeitern unterrichten?

Spid

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Antw:Unterrichtung Personalrat
« Antwort #1 am: 31.01.2020 10:05 »
Die Unterrichtung des PR ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Schmitti

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Antw:Unterrichtung Personalrat
« Antwort #2 am: 31.01.2020 12:30 »
Wenn der Personalrat an der Entstehung der Schwangerschaft beteiligt ist, wäre die Unterrichtung allerdings auch ohne tarifliche Regelung geboten  ;)

Ole

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Antw:Unterrichtung Personalrat
« Antwort #3 am: 31.01.2020 12:36 »
Mitglieder des Personalrates sind der Meinung, ich müsse unterrichten, aber andere sagen wieder was anderes  :o

Lars73

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Antw:Unterrichtung Personalrat
« Antwort #4 am: 31.01.2020 12:52 »
Was ist deine Rolle?

Grundsätzlich muss die Dienststelle dem Personalrat nicht über Schwangerschaften informieren.

Soweit der Personalrat ein entsprechendes Informationsbegehren an die Dienststelle richtet ist zu prüfen ob ein Anspruch besteht. Im Hinblick darauf, dass es sensible Daten sind ist ggf. eine Abfrage der Zustimmung der betroffenen in betracht zu ziehen.

Kein Anspruch unter den dort genannten Umständen sieht OVG Münster, Beschl. v. 1.6.2017 – 20 A 696/16.PVL.

Das LAG München sah für den Bereich BetrVG einen Auskunftsanspruch. Die Entscheidung ist aber kritisch in teilen der Literatur aufgenommen und nicht zwingend aufs Personalvertretungsgesetz übertragbar. Das BAG sieht (natürlich ebenfalls für den Bereich BetrVG) nur bei konkreter Darlegung des Informationbedürnisses ggf. einen Anspruch. Pauschale Aussagen wie ich will überprüfen reichen da nicht aus.

Ggf. ist zu prüfen wie die Regelungen im anzuwendenden Personalvertretungsrecht auszulegen sind.

jenna11

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Antw:Unterrichtung Personalrat
« Antwort #5 am: 01.02.2020 16:49 »
Der Personalrat ist nur im Boot soweit sich aus der Schwangerschaft eine beteiligungspflichtige Maßnahme ergibt!
Z.b. eine daraus folgende befristete Einstellung wegen Elternzeit.

Egon12

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Antw:Unterrichtung Personalrat
« Antwort #6 am: 03.02.2020 07:53 »
Datenverarbeitung nur mit Ermächtigungsgrundlage, welche rechtliche Norm führt der öPR denn ins Felde um die besonderen Kategorien personenbezogener Daten (EU DSGVO Artikel 9) zu verarbeiten.

Nein nicht der zur Auskunft aufgeforderte muss Irgendwas begründen, der Auskunftsersuchende muss seine Auskunft begründen.

-> keine Begründung mit Rechtsgrundlage -> keine Auskunft