Autor Thema: [SN] neue Beamte in Sachsen - Weg in die GKV wird geöffnet  (Read 6189 times)

Karsten

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30.01.2020
Die schwarz-rot-grüne Koalition in Sachsen hat sich darauf verständigt, neu beamteten Staatsdienern den Weg in die gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen. Die Maßnahme bedeutet de facto eine Wahlfreiheit zwischen der bislang für Beamte üblichen Privaten und der Gesetzlichen Krankenversicherung. Vorbild ist das sogenannte „Hamburger Modell“.

Das Land Hamburg war der Vorreiter. Seit Januar diesen Jahres gibt es auch auch in Brandenburg, Bremen und Thüringen den hälftigen Zuschuss zum GKV-Beitrag. In Berlin soll eine entsprechende Regel noch im ersten Quartal 2020 in Kraft treten und dann rückwirkend zum 1. Januar gelten. In Brandenburg, in dem das Hamburger Modell seit diesem Jahr ebenfalls gilt, rechnet man mit bis zu 75 Prozent aller neuen Beamten, die sich für den Weg in die GKV entscheiden werden.


Dass nun auch Sachsen das Modell übernehmen will, ist auch deshalb interessant, weil zum ersten Mal ein Bundesland, an dessen Regierung die Union beteiligt ist, den Weg zur GKV öffnet. Ob das exakt nach den Bedingungen des Hamburger Modells geschieht, ist noch nicht ganz klar. Im Koalitionsvertrag steht: „Beamte des Freistaats Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern.“

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Quelle: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.neuerung-fuer-staatsdiener-wahlfreiheit-fuer-beamte-in-der-krankenversicherung.2d8818d0-6daa-4495-880c-fde235735d16.html
« Last Edit: 01.02.2020 01:23 von Admin2 »

RsQ

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In Brandenburg, in dem das Hamburger Modell seit diesem Jahr ebenfalls gilt, rechnet man mit bis zu 75 Prozent aller neuen Beamten, die sich für den Weg in die GKV entscheiden werden.


Wäre mal spannend, woher diese Zahl kommt, d.h. wie sie ermittelt wurde. Ich kann's mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Die PKV hat - wenn nicht für alle, dann doch für sehr viele - durchaus ihren Reiz und ist für manchen sogar das eigentliche Benefit der Verbeamtung. Dass nun plötzlich 75 % das nicht wollen sollen ...

Karsten

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In Brandenburg, in dem das Hamburger Modell seit diesem Jahr ebenfalls gilt, rechnet man mit bis zu 75 Prozent aller neuen Beamten, die sich für den Weg in die GKV entscheiden werden.


Wäre mal spannend, woher diese Zahl kommt, d.h. wie sie ermittelt wurde. Ich kann's mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Die PKV hat - wenn nicht für alle, dann doch für sehr viele - durchaus ihren Reiz und ist für manchen sogar das eigentliche Benefit der Verbeamtung. Dass nun plötzlich 75 % das nicht wollen sollen ...

Ich vermute hier fließen insbesondere die Beamten des mittleren Dienstes im gesamte Polizei- und Feuerwehrdienstes ein. In Brandenburg erhalten diese Beamten eine 100% Freie Heilfürsorge von der
Ausbildung bis zur Pensionierung.

Die Angehörigen dieser Beamten (Ehepartner und Kinder) erhalten Beihilfe nach der jeweiligen Landesbeihilfevorschrift und müssen sich hierfür in der PKV versichern. Ab 01.01.2020 können diese  Angehörigen in der GKV verbleiben und erhalten eine Beihilfe in Form eines Beitragszuschusses. Die hohe Quote ist nicht unrealistisch, da viele die kostenfrei Familienversicherung der GKV nutzen wollen werden.

clarion

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Glückwunsch an zukünftige sächsische Beamte.

WasDennNun

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Die Angehörigen dieser Beamten (Ehepartner und Kinder) erhalten Beihilfe nach der jeweiligen Landesbeihilfevorschrift und müssen sich hierfür in der PKV versichern. Ab 01.01.2020 können diese  Angehörigen in der GKV verbleiben und erhalten eine Beihilfe in Form eines Beitragszuschusses. Die hohe Quote ist nicht unrealistisch, da viele die kostenfrei Familienversicherung der GKV nutzen wollen werden.
Da wären doch "nur" die Kinder kostenfrei, Ehegatte muss dann ja GKV anteilig zahlen. oder?

Mayday

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Ich vermute hier fließen insbesondere die Beamten des mittleren Dienstes im gesamte Polizei- und Feuerwehrdienstes ein. In Brandenburg erhalten diese Beamten eine 100% Freie Heilfürsorge von der
Ausbildung bis zur Pensionierung.

Auch in Sachsen bekommen Polizei- und Feuerwehrbeamte Freie Heilfürsorge.  Laut Koalitionsvertrag sollen zusätzlich nun auch Justizvollzugsbeamte in die Freie Heilfürsorge wechseln können. Ein Wechsel aus der Beihilfe in die Freie Heilfürsorge mag ja noch sinnvoll sein - das Hamburger Modell halte ich aber doch mehr für Humbug.
« Last Edit: 01.02.2020 20:32 von Mayday »

Karsten

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Ich vermute hier fließen insbesondere die Beamten des mittleren Dienstes im gesamte Polizei- und Feuerwehrdienstes ein. In Brandenburg erhalten diese Beamten eine 100% Freie Heilfürsorge von der
Ausbildung bis zur Pensionierung.

Auch in Sachsen bekommen Polizei- und Feuerwehrbeamte Freie Heilfürsorge.  Laut Koalitionsvertrag sollen zusätzlich nun auch Justizvollzugsbeamte in die Freie Heilfürsorge wechseln können. Ein Wechsel aus der Beihilfe in die Freie Heilfürsorge mag ja noch sinnvoll sein - das Hamburger Modell halte ich aber doch mehr für Humbug.

Eben kein Humbug! Natürlich ist die 100% kostenfreie Heilfürsorge für den Beamten die bessere Variante als die Kombination aus PKV und Beihilfe. Aber in diesen Fällen macht die neue Regierung es genau richtig. Denn aktuell ist z.B. ein Justizvollzugsbeamter in der PKV versichert und seine Kinder ebenfalls. Verlässt der Justizvollzugsbeamte nun die PKV, wären seine Kinder alleine  kostenpflichtig in der PKV. Durch das Hamburger Modell können diese nun zur Frau in die GKV.

 Ist auch die erwerbslose Frau in der PKV versichert, kann sie diese nun auch verlassen und sich freiwillig in der GKV versichern und die Kinder kostenlos über die Familienversicherung. Hier fließt dann die pauschale Beihilfe in Form eines Beitragszuschusses für die Ehefrau.

So oder so, die PKV wird weiter Mitglieder verlieren...

BStromberg

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Ich vermute hier fließen insbesondere die Beamten des mittleren Dienstes im gesamte Polizei- und Feuerwehrdienstes ein. In Brandenburg erhalten diese Beamten eine 100% Freie Heilfürsorge von der
Ausbildung bis zur Pensionierung.

Auch in Sachsen bekommen Polizei- und Feuerwehrbeamte Freie Heilfürsorge.  Laut Koalitionsvertrag sollen zusätzlich nun auch Justizvollzugsbeamte in die Freie Heilfürsorge wechseln können. Ein Wechsel aus der Beihilfe in die Freie Heilfürsorge mag ja noch sinnvoll sein - das Hamburger Modell halte ich aber doch mehr für Humbug.

Das sog. Hamburger Modell ist sogar verfassungsrechtlich unzulässig und wird nach Lage der Dinge keinen Bestand haben, wenn die ersten entsprechenden Verfahren dagegen angestrengt werden (Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Uni. Augsburg, Lehrstuhl für öff. Recht).

Es handelt sich um den billigen politischen Versuch, ein finanziell/strukturell bereits weitestgehend kaputtes System (GKV) mit einem noch halbwegs funktionierenden System (PKV) zu verschmelzen, um erstgenanntes zu retten. Sind die zu erwartenden Einmal-Effekte verpufft, hat man unter'm Strich nur "Verlierer".

Spannend sind neben der verfassungsrechtlichen Sphäre vor allem die (un)mittelbaren Eingriffe in das PKV-System als solches. Entzieht man diesem die spartenbezogenen Beitragszahler (weniger junge Beamte), muss man kein Versicherungsmathematiker sein, um zu erkennen, dass das in 10-20 Jahren in sich zusammenfällt. Zunächst steigen die Kosten/Beiträge der verbliebenen Versicherungsnehmer ins schier Unermessliche, dann beginnt die große Flucht aus dem System.

... und das alles nahezu allein durch staatliche Eingriffsmaßnahmen, die höchst fragwürdig sind.

 



"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

WasDennNun

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Spannend sind neben der verfassungsrechtlichen Sphäre vor allem die (un)mittelbaren Eingriffe in das PKV-System als solches. Entzieht man diesem die spartenbezogenen Beitragszahler (weniger junge Beamte), muss man kein Versicherungsmathematiker sein, um zu erkennen, dass das in 10-20 Jahren in sich zusammenfällt. Zunächst steigen die Kosten/Beiträge der verbliebenen Versicherungsnehmer ins schier Unermessliche, dann beginnt die große Flucht aus dem System.
Ohne jetzt wie ein Verschwörungstheoretiker klingen zu wollen, aber wenn man die Änderungen in den letzten Dekaden am KV System betrachtet, dann könnte man Denken, dass da ist ein langfristiger Plan ist, der die PKVen das Wasser abgraben lassen soll, weil man sie nicht direkt verbieten kann.
Salamiescheibentaktik halt.
Zitat
... und das alles nahezu allein durch staatliche Eingriffsmaßnahmen, die höchst fragwürdig sind.
Man darf natürlich nicht außer acht lassen, dass das PKV System sich ja auch durchaus zu lasten des GKV Systems am Markt die Rosinen rauspicken (konnte).
Früher sind ja u.a. durchaus die alten, teuren Mitglieder in die GKV zurück gewechselt und den kränkeren Menschen wird und wurde ja der Zugang zum PKV System verwehrt.

BStromberg

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Spannend sind neben der verfassungsrechtlichen Sphäre vor allem die (un)mittelbaren Eingriffe in das PKV-System als solches. Entzieht man diesem die spartenbezogenen Beitragszahler (weniger junge Beamte), muss man kein Versicherungsmathematiker sein, um zu erkennen, dass das in 10-20 Jahren in sich zusammenfällt. Zunächst steigen die Kosten/Beiträge der verbliebenen Versicherungsnehmer ins schier Unermessliche, dann beginnt die große Flucht aus dem System.
Ohne jetzt wie ein Verschwörungstheoretiker klingen zu wollen, aber wenn man die Änderungen in den letzten Dekaden am KV System betrachtet, dann könnte man Denken, dass da ist ein langfristiger Plan ist, der die PKVen das Wasser abgraben lassen soll, weil man sie nicht direkt verbieten kann.
Salamiescheibentaktik halt.

Das hat m.M.n. nichts mit Verschwörungsrhetorik zu tun.
Ich bin mir sogar sicher, dass das ein maßgebliches Bestreben der Akteure ist.
Auch 1000 Nadelstiche führen zum Ziel.
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Karsten

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Das sog. Hamburger Modell ist sogar verfassungsrechtlich unzulässig und wird nach Lage der Dinge keinen Bestand haben, wenn die ersten entsprechenden Verfahren dagegen angestrengt werden (Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Uni. Augsburg, Lehrstuhl für öff. Recht).

Es handelt sich um den billigen politischen Versuch, ein finanziell/strukturell bereits weitestgehend kaputtes System (GKV) mit einem noch halbwegs funktionierenden System (PKV) zu verschmelzen, um erstgenanntes zu retten. Sind die zu erwartenden Einmal-Effekte verpufft, hat man unter'm Strich nur "Verlierer".

Spannend sind neben der verfassungsrechtlichen Sphäre vor allem die (un)mittelbaren Eingriffe in das PKV-System als solches. Entzieht man diesem die spartenbezogenen Beitragszahler (weniger junge Beamte), muss man kein Versicherungsmathematiker sein, um zu erkennen, dass das in 10-20 Jahren in sich zusammenfällt. Zunächst steigen die Kosten/Beiträge der verbliebenen Versicherungsnehmer ins schier Unermessliche, dann beginnt die große Flucht aus dem System.

... und das alles nahezu allein durch staatliche Eingriffsmaßnahmen, die höchst fragwürdig sind.

Warum sollte das Hamburger Modell verfassungsrechtlich unzulässig sein?

Verfassungswidrig aus Sicht des Versicherten
Das HH-Modell setzt auf die Wahlfreiheit des jungen Beamten, welcher sich freiwillig für die GKV oder die PKV entscheiden kann. Diese Wahlfreiheit existiert auch bei einem höher verdienenden Angestellten seit Jahrzehnten wenn er über der Versicherungspflichtgrenze verdient und sich somit freiwillig in der GKV oder auch in der PKV versichern kann. Wahlfreihit kann nicht verfassungswidrig sein.

Im Gegenteil das Modell fördert sogar den gewünschten Wettbewerb des Kartellamtes zwischen PKV und GKV. Verfassungsrechtlich bedenklich wäre, bereits PKV versicherte Beamte in die GKV zurückzuholen. Dies tut aber niemand, da der §9 (1) SGB V diesen Übergang in die GKV nicht gestattet bzw. den bereits PKV Versicherten keine Wahlrecht gestattet.

Im Übrigen sorgt das Hamburger Modell erstmals dafür das Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderung nicht mehr verpflichtet sind, sich zu 100% auf eigene Kosten in der GKV zu versichern. Diese verfassungswidrige Benachteiligung wird somit endlich obsolet.

Die PKV hat damals auch gegen den Basistarif (Leistungen auf GKV Niveau) geklagt und wollte den Kontrahierungszwang verhindern (keiner darf mehr abgelehnt werden aufgrund von Alter/Gesundheit etc) und auch den Wechsel innerhalb der PKV wollte man verhindern. Beides ohne Erfolg, das Bundesverfassungsgericht erklärte alles für verfassungsgemäß.

Immerhin kann ein Beamter seine GKV alle 18 Monate wechseln, in der PKV existiert kein Bestandskundenwettbewerb.

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Verfassungswidrig aus Sicht der PKV
Die PKV sollte ganz ruhig sein. Zum Einen war das Bundesverfassungsgericht schon einmal unmissverständlich und klar. Der Dienstherr hat zwar eine Fürsorge- und Alimentationspflicht für seine Beamten, die auch die Absicherung im Krankheitsfall beinhaltet. aber es obliegt jedem Dienstherren seiner Gestaltungsfreiheit diese Verpflichtung auch zu erfüllen. Sprich , die die Kombination Beihilfe/PKV ist keine Pflicht! Vielmehr könnte auch jeder Beamte eine kostenfreie Heilfürsorge erhalten und müsste weder in die GKV oder PKV oder der Dienstherr könnte auch den vollen GKV Beitrag übernehmen.

Und zum anderen rühmt sich die PKV immer damit, dass sie für z.B. ärztliche Leistungen in 2014 über 10,44 Milliarden ausgegeben hat, obwohl diese Leistungen in der GKV nur 4,45 Milliarden gekostet hätten. Wer bezahlt denn diese höheren Vergütungen der Ärzte? Richtig die Beihilfe wird überwiegend durch GKV versicherte Steuerzahler getragen, denn inzwischen 52% aller PKV versicherten sind beihilfeberechtigt.

Für mich ist Wettbewerb und Wahlfreiheit nie verfassungswidrig.

Hinweis für mitlesende PKV versicherte Beamte

Keine Panik, die PKV bleibt auch ohne Neuzugänge dauerhaft leistungsfähig, denn keine PKV läuft jemals Gefahr zu Vergreisen!

Jede Altersgruppe in der privaten Krankenversicherung  wird zu einem Tarif-Kollektiv zusammengefasst. Anders als in der gesetzlichen Kasse (GKV) haben damit junge Versicherte mit Alten kalkulatorisch nichts zu tun. Jede Altersgruppe (Kohorten) zahlt „ihren” Beitrag, der sich aus Risikokosten und Altersrückstellungen bildet.

Wenn ein neuer Tarif aufgelegt wird, werden sich wahrscheinlich junge, gesunde Kunden hier versichern. Diese zahlen mit Ihren Beiträgen die so genannten Altersrückstellungen in das Kollektiv ein. Im Laufe der Jahre verlassen nun nach und nach einige Kunden das Kollektiv/den Tarif, weil sie kündigen. Die Alterungsrückstellungen verbleiben jedoch im Kollektiv.

Wenn nach vielen Jahren  die Neuzugänge dann gänzlich ausbleiben (z.B. junge Beamte gehen in die GKV) und es nur noch zu Abgängen kommt (Tod der Versicherten), vererbt der scheidenden Versicherte seine Rückstellungen an das Kollektiv. Irgendwann sind die vorhandenen Kapitalmittel dann so hoch, dass sich das Kollektiv sehr stabil selbst finanziert. Und irgendwann versicherte die PKV niemanden mehr und kann alle Rückstellungen einkassieren.




Funker

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Das sog. Hamburger Modell ist sogar verfassungsrechtlich unzulässig und wird nach Lage der Dinge keinen Bestand haben, wenn die ersten entsprechenden Verfahren dagegen angestrengt werden (Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Uni. Augsburg, Lehrstuhl für öff. Recht).
Na ja, das ist vielleicht die (Privat-)Meinung des Prof. Lindner.
So lange das BVerfG die Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt hat, ist es eben nicht verfassungswidrig. Die Behauptung es sei so, ist wohl nicht von großem Belang.
Wer sollte denn Verfahren eigentlich anstrengen wollen? Diejenigen Beamten, die freiwillig in die GKV gegangen sind oder diejenigen Beamten, die freiwillig in der PKV geblieben sind?

BStromberg

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Das sog. Hamburger Modell ist sogar verfassungsrechtlich unzulässig und wird nach Lage der Dinge keinen Bestand haben, wenn die ersten entsprechenden Verfahren dagegen angestrengt werden (Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Uni. Augsburg, Lehrstuhl für öff. Recht).
Na ja, das ist vielleicht die (Privat-)Meinung des Prof. Lindner.
So lange das BVerfG die Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt hat, ist es eben nicht verfassungswidrig. Die Behauptung es sei so, ist wohl nicht von großem Belang.
Wer sollte denn Verfahren eigentlich anstrengen wollen? Diejenigen Beamten, die freiwillig in die GKV gegangen sind oder diejenigen Beamten, die freiwillig in der PKV geblieben sind?

Ist doch glasklar:

Normenkontrollantrag derjenigen im Landtag eines Bundeslandes vertretenen Fraktionen, die diese Gesetzesnovellierung nach der Sachverständigenanhörung für nicht gangbar halten.
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Funker

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Ist doch glasklar:

Normenkontrollantrag derjenigen im Landtag eines Bundeslandes vertretenen Fraktionen, die diese Gesetzesnovellierung nach der Sachverständigenanhörung für nicht gangbar halten.
Das halte ich durchaus nicht für glasklar, da schon die Zulässigkeit eines abstrakten Normenkontrollverfahrens durch eine Fraktion eines Landtages m.E. äußerst fraglich wäre. Antragsberechtigt wären (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nrn. 2 und 2a GG, § 76 BVerfGG) die Bundesregierung, die Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages.
Welche Landesregierung würde ein abstraktes Normenkontrollverfahren bzgl. eines von ihr selbst gewollten Gesetzes beantragen? Das ist doch absurd.

Karsten

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Ist doch glasklar:

Normenkontrollantrag derjenigen im Landtag eines Bundeslandes vertretenen Fraktionen, die diese Gesetzesnovellierung nach der Sachverständigenanhörung für nicht gangbar halten.

Wird wohl nicht mehr nötig sein.

Heutiger Artikel "Kommt die Gleichbehandlung" im Tagesspiegel (03.02.2020)

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[SPD will gesetzliche Kassen auch für Bundesbeamte - Länder als Vorbild
Berlin - Die SPD will, dass sich künftig auch Bundesbeamte ohne finanzielle
Nachteile gesetzlich krankenversichern können. „Nachdem immer mehr Bundesländer ihren
Beamten diese Möglichkeit eröffnen, sollte sich auch der Bund nicht länger dagegen sperren“, sagte die
stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas dem Tagesspiegel
Die SPD-Politikerin reagierte damit auf die Ankündigung der neuen
Kenia-Koalition in Sachsen, Landesbeamten des Freistaats nun auch nicht mehr nur Beihilfe zu zahlen,
wenn sie privat krankenversichert sind. Sachsen wäre damit das erste unionsgeführte Bundesland, das seinen Beamten solche Wahlfreiheit gewährt. Vorangegangen sind damit bereits die Länder Hamburg, Bremen,
Brandenburg Thüringen und Berlin.

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