Ist doch glasklar:
Normenkontrollantrag derjenigen im Landtag eines Bundeslandes vertretenen Fraktionen, die diese Gesetzesnovellierung nach der Sachverständigenanhörung für nicht gangbar halten.
Wird wohl nicht mehr nötig sein.
Heutiger Artikel "Kommt die Gleichbehandlung" im Tagesspiegel (03.02.2020)
"....
[SPD will gesetzliche Kassen auch für Bundesbeamte - Länder als Vorbild
Berlin - Die SPD will, dass sich künftig auch Bundesbeamte ohne finanzielle
Nachteile gesetzlich krankenversichern können. „Nachdem immer mehr Bundesländer ihren
Beamten diese Möglichkeit eröffnen, sollte sich auch der Bund nicht länger dagegen sperren“, sagte die
stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas dem Tagesspiegel
Die SPD-Politikerin reagierte damit auf die Ankündigung der neuen
Kenia-Koalition in Sachsen, Landesbeamten des Freistaats nun auch nicht mehr nur Beihilfe zu zahlen,
wenn sie privat krankenversichert sind. Sachsen wäre damit das erste unionsgeführte Bundesland, das seinen Beamten solche Wahlfreiheit gewährt. Vorangegangen sind damit bereits die Länder Hamburg, Bremen,
Brandenburg Thüringen und Berlin.
.... "
Die Möglichkeit des Bundestags, das abstrakt kontrollieren zu lassen, ist unbenommen, wenn 25% der Abgeordneten dies wünschen.
Das ist auch nicht obsolet, bloß weil es der SPD in den Kram passt, ihre Einheitsversicherung durch die Hintertür durchgeboxt zu bekommen.
Es gibt ein Füllhorn an gewichtigen Argumenten gegen die avisierte Verfahrensweise; ähnlich wie jüngst die Auslagerung von hoheitlichen Maßnahmen auf externe Dienstleister bei der Stadt Frankfurt... so lange sich das niemand genau anschaut, dümpelt das vor sich hin. Das alleine macht die Sache aber nicht besser und auch nicht rechtskonformer.