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Erfahrungsstufe bei Wechsel in TV-L

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Spid:

--- Zitat von: LogiJöw am 01.02.2020 15:35 ---@Spid:

Der ganze Aufwand einer eventuellen Prüfung förderlicher Zeiten ließe sicher aber unter Inanspruchnahme des §16 Abs. 5 TV-L vermeiden, sprich zur Deckung des Personalbedarfs/von qualifizierten Fachkräften ? Natürlich nur, wenn der AG will.

--- End quote ---

§16 Abs. 5 TV-L hat keinerlei Wirkung auf die Stufe.

Wenn wir förderliche Berufserfahrung berücksichtigen, ist die Prüfung recht aufwandsarm: ist überhaupt Berufserfahrung vorhanden und sehe ich das Erfordernis einer höheren Stufe als jene, die ohnehin zusteht.

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