Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungsstufe bei Wechsel in TV-L
Spid:
--- Zitat von: LogiJöw am 01.02.2020 15:35 ---@Spid:
Der ganze Aufwand einer eventuellen Prüfung förderlicher Zeiten ließe sicher aber unter Inanspruchnahme des §16 Abs. 5 TV-L vermeiden, sprich zur Deckung des Personalbedarfs/von qualifizierten Fachkräften ? Natürlich nur, wenn der AG will.
--- End quote ---
§16 Abs. 5 TV-L hat keinerlei Wirkung auf die Stufe.
Wenn wir förderliche Berufserfahrung berücksichtigen, ist die Prüfung recht aufwandsarm: ist überhaupt Berufserfahrung vorhanden und sehe ich das Erfordernis einer höheren Stufe als jene, die ohnehin zusteht.
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