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§ 21 und §22 TVöD

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Isie:
Frag am besten bei der Bezügestelle nach, bis wann du Anspruch auf Krankengeldzuschuss hast und wie sich das Nettoentgelt berechnet, das für die Berechnung des KGZ herangezogen wird. Dann poste mal die Berechnungsweise.

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