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[BW] Frage zur Beihilfebeantragung Land

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hschid:
Hallo zusammen,
werde ab 1.06. Beamter im Land BW. Ich habe mich viel mit Vor- und Nachteilen der PKV und GKV beschäftigt.
Bei mir soll es die PKV werden doch nun kommen die Fragen :)

50% Beihilfe kommen vom Land BW und die restlichen 50% muss ich selbst über die PKV finanzieren.
a) muss ich vorher meine GKV kündigen oder passiert das automatisch?
b) muss ich diese 50% Beihilfe vom Land BW beantragen oder macht das mein zukünftiger Dienstherr?
c) meine Frau (berufstätig) und die Kinder können weiterhin bei meiner Frau in der GKV versichert bleiben?

Grüße an alle Beamte in BW :)

schnuffelpuffel:

--- Zitat von: hschid am 01.02.2020 18:56 ---a) muss ich vorher meine GKV kündigen oder passiert das automatisch?

--- End quote ---

Ja, nach Abschluss der PKV (und erst dann!) formlos kündigen mit Nennung Verbeamtungsdatum und Nachreichung der Verbeamtungsurkunde an die GKV. Bitte um eine Versicherungsbescheinigung der GKV! Die Kündigung unbedingt bestätigen lassen und Versicherungsbescheinigung der GKV an die PKV weiterleiten.


--- Zitat von: hschid am 01.02.2020 18:56 ---b) muss ich diese 50% Beihilfe vom Land BW beantragen oder macht das mein zukünftiger Dienstherr?

--- End quote ---

Beim erstmaligen Beihilfeantrag (sprich Einreichung erster Arztrechnungen) muss du umfangreiche Angaben machen. Beim nächsten Beihilfeantrag bekommst du dann automatisch die 50% und musst nur die Arztrechnungen einreichen


--- Zitat von: hschid am 01.02.2020 18:56 ---c) meine Frau (berufstätig) und die Kinder können weiterhin bei meiner Frau in der GKV versichert bleiben?

--- End quote ---

Ja, und solange sie nicht auch verbeamtet wird auf jeden Fall alles so belassen.

Grüße aus Sachsen

Pseudonym:

--- Zitat ---Ja, und solange sie nicht auch verbeamtet wird auf jeden Fall alles so belassen.

--- End quote ---

Sicher? Liegt ihr Brutto unter seinem, würde ich vermuten, keine Familienversicherung mehr erhalten zu können. Das würde ich explizit prüfen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Pseudonym am 02.02.2020 14:32 ---
--- Zitat ---Ja, und solange sie nicht auch verbeamtet wird auf jeden Fall alles so belassen.

--- End quote ---

Sicher? Liegt ihr Brutto unter seinem, würde ich vermuten, keine Familienversicherung mehr erhalten zu können. Das würde ich explizit prüfen.

--- End quote ---
Muss das Einkommen des Beamte nicht auch über der Versicherungspflichtgrenze sein und er muss mehr verdienen als der gesetzliche? Erst dann müssen doch die Kinder gesondert versichert werden.
Oder?

hschid:

--- Zitat von: WasDennNun am 02.02.2020 14:59 ---
--- Zitat von: Pseudonym am 02.02.2020 14:32 ---
--- Zitat ---Ja, und solange sie nicht auch verbeamtet wird auf jeden Fall alles so belassen.

--- End quote ---

Sicher? Liegt ihr Brutto unter seinem, würde ich vermuten, keine Familienversicherung mehr erhalten zu können. Das würde ich explizit prüfen.

--- End quote ---
Muss das Einkommen des Beamte nicht auch über der Versicherungspflichtgrenze sein und er muss mehr verdienen als der gesetzliche? Erst dann müssen doch die Kinder gesondert versichert werden.
Oder?

--- End quote ---
Die Jahresentgeldgrenze (JAEG) liegt 2020 bei 62.550€. Da komme ich mit meinem A12 Gehalt lange nicht ran :)
Heute zur Sicherheit beim Personaler meines zukünftigen Dienstherren angerufen. Also Frau und Kind kann problemlos in der GKV bleiben.

Nochmals zu Punkt b:
Also bin ich als Beamter im Land BW automatisch zu 50% versichert ohne aktiv etwas machen zu müssen? Lediglich beim ersten Arztbesuch muss man "mehr" ausfüllen im Formular. Richtig?



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