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[BW] Frage zur Beihilfebeantragung Land

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Feidl:

--- Zitat von: schnuffelpuffel am 02.02.2020 14:06 ---
--- Zitat von: hschid am 01.02.2020 18:56 ---a) muss ich vorher meine GKV kündigen oder passiert das automatisch?

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Ja, nach Abschluss der PKV (und erst dann!) formlos kündigen mit Nennung Verbeamtungsdatum und Nachreichung der Verbeamtungsurkunde an die GKV. Bitte um eine Versicherungsbescheinigung der GKV! Die Kündigung unbedingt bestätigen lassen und Versicherungsbescheinigung der GKV an die PKV weiterleiten
--- End quote ---
Falsch, und unnötig. Man muss weder kündigen, noch Urkunde vorlegen. Es hat die GKV auch überhaupt nicht zu interessieren, dass du nun Beamter bist. Sie ist schließlich nicht mehr deine Versicherung. Das einzige was relevant ist, ist die Versicherungsbescheinigung deiner PKV, die bestätigt, dass du ab Tag x weiterhin krankenversichert bist. Dafür wirst du von deiner PKV auch ein extra Blatt bekommt, dass explizit für deine vorherige KV bestimmt ist.
Die GKV wird aber von selbst nachfragen, denn ab der Verbeamtung bekommt die GKV weder Geld vom AG, noch von sonst wem, entsprechend wird sie nachhaken, was los ist.




--- Zitat von: hschid am 03.02.2020 19:30 ---Also bin ich als Beamter im Land BW automatisch zu 50% versichert ohne aktiv etwas machen zu müssen? Lediglich beim ersten Arztbesuch muss man "mehr" ausfüllen im Formular. Richtig?
--- End quote ---
Beim Arztbesuch musst du gar nix ausfüllen, sondern nur sagen, dass du privat versichert bist, bzw. deine PRIVAT Versichertenkarte vorlegen.
Du bekommst dann schön Rechnungen, die du (erstmal) allein zahlen darfst und holst dir das Geld zur Hälfte von der Beihilfe (Beihilfeantrag) und von der PKV zurück.




--- Zitat von: yamato am 04.02.2020 06:49 ---Wobei sich die Beihilfe an der gesetzlichen krankenkasse orientiert und somit einige Sachen nicht erstatten wird (z.B. Eigenanteile bei Medikamenten o.ä.)
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In BW gibt es meines Wissens keine Eigenanteile für Medikamente, dafür aber einen Kostendämpfungspauschale. (die im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern mit Kostendämpfungspauschale sogar für Anwärter gilt, was mich heut noch aufregt  >:(, da bekommt man als Anwärter schon nur wenig Geld und dann darf man trotzdem soviel selbst tragen, wie ein "normal verdienender" Beamter)

Schmitti:

--- Zitat von: Feidl am 04.02.2020 16:01 ---Falsch, und unnötig. Man muss weder kündigen, noch Urkunde vorlegen.
...Die GKV wird aber von selbst nachfragen, denn ab der Verbeamtung bekommt die GKV weder Geld vom AG, noch von sonst wem, entsprechend wird sie nachhaken, was los ist.
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Und schon alleine um dieses Nachhaken zu vermeiden, macht es Sinn von sich aus und frühzeitig auch seine GKV zu informieren.

schnuffelpuffel:

--- Zitat von: Feidl am 04.02.2020 16:01 ---
--- Zitat von: schnuffelpuffel am 02.02.2020 14:06 ---
--- Zitat von: hschid am 01.02.2020 18:56 ---a) muss ich vorher meine GKV kündigen oder passiert das automatisch?

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Ja, nach Abschluss der PKV (und erst dann!) formlos kündigen mit Nennung Verbeamtungsdatum und Nachreichung der Verbeamtungsurkunde an die GKV. Bitte um eine Versicherungsbescheinigung der GKV! Die Kündigung unbedingt bestätigen lassen und Versicherungsbescheinigung der GKV an die PKV weiterleiten
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Falsch, und unnötig. Man muss weder kündigen, noch Urkunde vorlegen. Es hat die GKV auch überhaupt nicht zu interessieren, dass du nun Beamter bist. Sie ist schließlich nicht mehr deine Versicherung. Das einzige was relevant ist, ist die Versicherungsbescheinigung deiner PKV, die bestätigt, dass du ab Tag x weiterhin krankenversichert bist. Dafür wirst du von deiner PKV auch ein extra Blatt bekommt, dass explizit für deine vorherige KV bestimmt ist.
Die GKV wird aber von selbst nachfragen, denn ab der Verbeamtung bekommt die GKV weder Geld vom AG, noch von sonst wem, entsprechend wird sie nachhaken, was los ist.


--- Zitat von: hschid am 03.02.2020 19:30 ---Also bin ich als Beamter im Land BW automatisch zu 50% versichert ohne aktiv etwas machen zu müssen? Lediglich beim ersten Arztbesuch muss man "mehr" ausfüllen im Formular. Richtig?
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Beim Arztbesuch musst du gar nix ausfüllen, sondern nur sagen, dass du privat versichert bist, bzw. deine PRIVAT Versichertenkarte vorlegen.
Du bekommst dann schön Rechnungen, die du (erstmal) allein zahlen darfst und holst dir das Geld zur Hälfte von der Beihilfe (Beihilfeantrag) und von der PKV zurück.

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2x Falsch!

Eine frühzeitige Info an die GKV zum Verbeamtungsdatum spart Ärger, Aufwand und eventuelle Kosten. Diese "nach mir die Sintflut - Mentalität" hilft hier nicht weiter. Der Vorautor bestätigt dies.

Niemals beim Arzt sagen, man sei "privat versichert"... dann stehen dem Arzt schon die Dollarzeichen in den Augen. Man ist stets Beamter und beihilfeberechtigt mit privater Zusatzversicherung! Das ist ein gewaltiger Unterschied zu z.b. einem Selbstständigen, der komplett alles selber über die PKV abdeckt.

Feidl:

--- Zitat von: schnuffelpuffel am 04.02.2020 17:30 ---Eine frühzeitige Info an die GKV zum Verbeamtungsdatum spart Ärger, Aufwand und eventuelle Kosten. Diese "nach mir die Sintflut - Mentalität" hilft hier nicht weiter. Der Vorautor bestätigt dies.
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Wo spart es Ärger, Aufwand und Kosten für den Versicherten? Der Aufwand erhöht sich doch, weil man zuerst die GKV vorher informiert und später die Bescheinigung nachreichen muss. Den ersten Schritt kann man sich sparen.
Aber natürlich kann man ihn trotzdem machen. Das Gegenteil hab ich auch nie behauptet, aber man muss es nicht, wie du fälschlicherweise behauptet hast.

Ich hab die Bescheinung sogar nur als Scan per Mail geschickt und mir damit sogar die Portokosten gespart. Da danach ich nie wieder was von der GKV hörte, war das wohl ausreichend.



--- Zitat von: schnuffelpuffel am 04.02.2020 17:30 ---Niemals beim Arzt sagen, man sei "privat versichert"... dann stehen dem Arzt schon die Dollarzeichen in den Augen. Man ist stets Beamter und beihilfeberechtigt mit privater Zusatzversicherung! Das ist ein gewaltiger Unterschied zu z.b. einem Selbstständigen, der komplett alles selber über die PKV abdeckt.

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Da scheinst du bei den falschen Ärzten zu sein. Meine sagen mir sogar, welche Leistungen evt. nicht immer getragen werden und wo ich mir vorab nochmal informieren sollte.

Kingrakadabra:
Die gesetzliche Krankenkasse "bekommt" normalerweise eine Beendigungsmitteilung. Diese erstellt der "alte" Arbeitgeber bzw. der, der die Löhne abrechnet. Damit dürfte die Sache erledigt sein. Ich habe damals weder Urkunden rumgeschickt noch der KK etwas mitgeteilt.
Eine private "Zusatzversicherung" ist trotzdem eine private KV. Oder? Soll man beim Arzt schweigen oder wie ist das gemeint?

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