Autor Thema: [BW] Frage zur Beihilfebeantragung Land  (Read 4082 times)

hschid

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[BW] Frage zur Beihilfebeantragung Land
« am: 01.02.2020 18:56 »
Hallo zusammen,
werde ab 1.06. Beamter im Land BW. Ich habe mich viel mit Vor- und Nachteilen der PKV und GKV beschäftigt.
Bei mir soll es die PKV werden doch nun kommen die Fragen :)

50% Beihilfe kommen vom Land BW und die restlichen 50% muss ich selbst über die PKV finanzieren.
a) muss ich vorher meine GKV kündigen oder passiert das automatisch?
b) muss ich diese 50% Beihilfe vom Land BW beantragen oder macht das mein zukünftiger Dienstherr?
c) meine Frau (berufstätig) und die Kinder können weiterhin bei meiner Frau in der GKV versichert bleiben?

Grüße an alle Beamte in BW :)
« Last Edit: 03.02.2020 00:52 von Admin2 »

schnuffelpuffel

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Antw:Frage zur Beihilfebeantragung Land BW
« Antwort #1 am: 02.02.2020 14:06 »
a) muss ich vorher meine GKV kündigen oder passiert das automatisch?

Ja, nach Abschluss der PKV (und erst dann!) formlos kündigen mit Nennung Verbeamtungsdatum und Nachreichung der Verbeamtungsurkunde an die GKV. Bitte um eine Versicherungsbescheinigung der GKV! Die Kündigung unbedingt bestätigen lassen und Versicherungsbescheinigung der GKV an die PKV weiterleiten.

b) muss ich diese 50% Beihilfe vom Land BW beantragen oder macht das mein zukünftiger Dienstherr?

Beim erstmaligen Beihilfeantrag (sprich Einreichung erster Arztrechnungen) muss du umfangreiche Angaben machen. Beim nächsten Beihilfeantrag bekommst du dann automatisch die 50% und musst nur die Arztrechnungen einreichen

c) meine Frau (berufstätig) und die Kinder können weiterhin bei meiner Frau in der GKV versichert bleiben?

Ja, und solange sie nicht auch verbeamtet wird auf jeden Fall alles so belassen.

Grüße aus Sachsen

Pseudonym

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Antw:Frage zur Beihilfebeantragung Land BW
« Antwort #2 am: 02.02.2020 14:32 »
Zitat
Ja, und solange sie nicht auch verbeamtet wird auf jeden Fall alles so belassen.

Sicher? Liegt ihr Brutto unter seinem, würde ich vermuten, keine Familienversicherung mehr erhalten zu können. Das würde ich explizit prüfen.

WasDennNun

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Antw:Frage zur Beihilfebeantragung Land BW
« Antwort #3 am: 02.02.2020 14:59 »
Zitat
Ja, und solange sie nicht auch verbeamtet wird auf jeden Fall alles so belassen.

Sicher? Liegt ihr Brutto unter seinem, würde ich vermuten, keine Familienversicherung mehr erhalten zu können. Das würde ich explizit prüfen.
Muss das Einkommen des Beamte nicht auch über der Versicherungspflichtgrenze sein und er muss mehr verdienen als der gesetzliche? Erst dann müssen doch die Kinder gesondert versichert werden.
Oder?

hschid

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Antw:Frage zur Beihilfebeantragung Land BW
« Antwort #4 am: 03.02.2020 19:30 »
Zitat
Ja, und solange sie nicht auch verbeamtet wird auf jeden Fall alles so belassen.

Sicher? Liegt ihr Brutto unter seinem, würde ich vermuten, keine Familienversicherung mehr erhalten zu können. Das würde ich explizit prüfen.
Muss das Einkommen des Beamte nicht auch über der Versicherungspflichtgrenze sein und er muss mehr verdienen als der gesetzliche? Erst dann müssen doch die Kinder gesondert versichert werden.
Oder?
Die Jahresentgeldgrenze (JAEG) liegt 2020 bei 62.550€. Da komme ich mit meinem A12 Gehalt lange nicht ran :)
Heute zur Sicherheit beim Personaler meines zukünftigen Dienstherren angerufen. Also Frau und Kind kann problemlos in der GKV bleiben.

Nochmals zu Punkt b:
Also bin ich als Beamter im Land BW automatisch zu 50% versichert ohne aktiv etwas machen zu müssen? Lediglich beim ersten Arztbesuch muss man "mehr" ausfüllen im Formular. Richtig?




yamato

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Antw:[BW] Frage zur Beihilfebeantragung Land
« Antwort #5 am: 04.02.2020 06:49 »
Die Beihilfe ist keine Versicherung, die Beihilfe erstattet bis zu 50% der Kosten, die anderen 50% dann die private Krankenversicherung. Wobei sich die Beihilfe an der gesetzlichen krankenkasse orientiert und somit einige Sachen nicht erstatten wird (z.B. Eigenanteile bei Medikamenten o.ä.)

Beim Arzt musst Du nur sagen, dass Du privat versichert mit Beihilfeanspruch Land bist.
Die Rechnungen bekommst Du nach Hause und musst sie erstmal selbst bezahlen und dann zur Erstattung bei Beihilfe und KV einreichen.

Bei der PKV solltest Dui Dich noch über die Möglichkeiten der Beitragsrückerstattung schlau machen.
Bei der Beihilfe gibt es meistens einen Mindestbetrag ab wann Rechnungen eingereicht werden können

was_guckst_du

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Antw:[BW] Frage zur Beihilfebeantragung Land
« Antwort #6 am: 04.02.2020 07:12 »



Die Rechnungen bekommst Du nach Hause und musst sie erstmal selbst bezahlen und dann zur Erstattung bei Beihilfe und KV einreichen.



...ich zahle grundsätzlich erst, wenn das Geld auf meinem Konto ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

schnuffelpuffel

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Antw:[BW] Frage zur Beihilfebeantragung Land
« Antwort #7 am: 04.02.2020 07:21 »
Die Rechnungen bekommst Du nach Hause und musst sie erstmal selbst bezahlen und dann zur Erstattung bei Beihilfe und KV einreichen.
...ich zahle grundsätzlich erst, wenn das Geld auf meinem Konto ist...

Sofern die Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle länger sind als die Zahlungsziele auf den Arztrechnungen freut sich Moskau Inkasso dir dann einen Besuch abzustatten 8)

Schmitti

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Antw:[BW] Frage zur Beihilfebeantragung Land
« Antwort #8 am: 04.02.2020 09:31 »
Die letzten Arztrechnungen für mich bzw. meine bessere Hälfte kamen mit derart großem Zeitverzug nach Behandlungsende, dass ich überrascht wäre, dass Inkasso Moskau mit dieser Branche Geschäftsbeziehungen eingeht ;-)
(Außer ein paar kleinere Dinge, im zweistelligen Bereich, diese Rechnungen flattern quasi innerhalb weniger Tage ins Haus.)



schnuffelpuffel

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Antw:[BW] Frage zur Beihilfebeantragung Land
« Antwort #9 am: 04.02.2020 11:28 »
Die letzten Arztrechnungen für mich bzw. meine bessere Hälfte kamen mit derart großem Zeitverzug nach Behandlungsende, dass ich überrascht wäre, dass Inkasso Moskau mit dieser Branche Geschäftsbeziehungen eingeht ;-)
(Außer ein paar kleinere Dinge, im zweistelligen Bereich, diese Rechnungen flattern quasi innerhalb weniger Tage ins Haus.)

Die Bandbreite reicht vom Behandlungstag ("...geben wir Ihnen gleich die Rechnung mit") bis hin zu einem 3/4 Jahr per Post vom Hausarzt. Wohl dem der da den (Rechnungs-) Überblick behält... Mann, Frau, beide Beamte, ein Krippenkind privat mitversichert  :o ::) ;D

Feidl

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Antw:Frage zur Beihilfebeantragung Land BW
« Antwort #10 am: 04.02.2020 16:01 »
a) muss ich vorher meine GKV kündigen oder passiert das automatisch?
Ja, nach Abschluss der PKV (und erst dann!) formlos kündigen mit Nennung Verbeamtungsdatum und Nachreichung der Verbeamtungsurkunde an die GKV. Bitte um eine Versicherungsbescheinigung der GKV! Die Kündigung unbedingt bestätigen lassen und Versicherungsbescheinigung der GKV an die PKV weiterleiten
Falsch, und unnötig. Man muss weder kündigen, noch Urkunde vorlegen. Es hat die GKV auch überhaupt nicht zu interessieren, dass du nun Beamter bist. Sie ist schließlich nicht mehr deine Versicherung. Das einzige was relevant ist, ist die Versicherungsbescheinigung deiner PKV, die bestätigt, dass du ab Tag x weiterhin krankenversichert bist. Dafür wirst du von deiner PKV auch ein extra Blatt bekommt, dass explizit für deine vorherige KV bestimmt ist.
Die GKV wird aber von selbst nachfragen, denn ab der Verbeamtung bekommt die GKV weder Geld vom AG, noch von sonst wem, entsprechend wird sie nachhaken, was los ist.



Also bin ich als Beamter im Land BW automatisch zu 50% versichert ohne aktiv etwas machen zu müssen? Lediglich beim ersten Arztbesuch muss man "mehr" ausfüllen im Formular. Richtig?
Beim Arztbesuch musst du gar nix ausfüllen, sondern nur sagen, dass du privat versichert bist, bzw. deine PRIVAT Versichertenkarte vorlegen.
Du bekommst dann schön Rechnungen, die du (erstmal) allein zahlen darfst und holst dir das Geld zur Hälfte von der Beihilfe (Beihilfeantrag) und von der PKV zurück.



Wobei sich die Beihilfe an der gesetzlichen krankenkasse orientiert und somit einige Sachen nicht erstatten wird (z.B. Eigenanteile bei Medikamenten o.ä.)
In BW gibt es meines Wissens keine Eigenanteile für Medikamente, dafür aber einen Kostendämpfungspauschale. (die im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern mit Kostendämpfungspauschale sogar für Anwärter gilt, was mich heut noch aufregt  >:(, da bekommt man als Anwärter schon nur wenig Geld und dann darf man trotzdem soviel selbst tragen, wie ein "normal verdienender" Beamter)

Schmitti

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Antw:Frage zur Beihilfebeantragung Land BW
« Antwort #11 am: 04.02.2020 16:09 »
Falsch, und unnötig. Man muss weder kündigen, noch Urkunde vorlegen.
...Die GKV wird aber von selbst nachfragen, denn ab der Verbeamtung bekommt die GKV weder Geld vom AG, noch von sonst wem, entsprechend wird sie nachhaken, was los ist.
Und schon alleine um dieses Nachhaken zu vermeiden, macht es Sinn von sich aus und frühzeitig auch seine GKV zu informieren.

schnuffelpuffel

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Antw:Frage zur Beihilfebeantragung Land BW
« Antwort #12 am: 04.02.2020 17:30 »
a) muss ich vorher meine GKV kündigen oder passiert das automatisch?
Ja, nach Abschluss der PKV (und erst dann!) formlos kündigen mit Nennung Verbeamtungsdatum und Nachreichung der Verbeamtungsurkunde an die GKV. Bitte um eine Versicherungsbescheinigung der GKV! Die Kündigung unbedingt bestätigen lassen und Versicherungsbescheinigung der GKV an die PKV weiterleiten
Falsch, und unnötig. Man muss weder kündigen, noch Urkunde vorlegen. Es hat die GKV auch überhaupt nicht zu interessieren, dass du nun Beamter bist. Sie ist schließlich nicht mehr deine Versicherung. Das einzige was relevant ist, ist die Versicherungsbescheinigung deiner PKV, die bestätigt, dass du ab Tag x weiterhin krankenversichert bist. Dafür wirst du von deiner PKV auch ein extra Blatt bekommt, dass explizit für deine vorherige KV bestimmt ist.
Die GKV wird aber von selbst nachfragen, denn ab der Verbeamtung bekommt die GKV weder Geld vom AG, noch von sonst wem, entsprechend wird sie nachhaken, was los ist.

Also bin ich als Beamter im Land BW automatisch zu 50% versichert ohne aktiv etwas machen zu müssen? Lediglich beim ersten Arztbesuch muss man "mehr" ausfüllen im Formular. Richtig?
Beim Arztbesuch musst du gar nix ausfüllen, sondern nur sagen, dass du privat versichert bist, bzw. deine PRIVAT Versichertenkarte vorlegen.
Du bekommst dann schön Rechnungen, die du (erstmal) allein zahlen darfst und holst dir das Geld zur Hälfte von der Beihilfe (Beihilfeantrag) und von der PKV zurück.

2x Falsch!

Eine frühzeitige Info an die GKV zum Verbeamtungsdatum spart Ärger, Aufwand und eventuelle Kosten. Diese "nach mir die Sintflut - Mentalität" hilft hier nicht weiter. Der Vorautor bestätigt dies.

Niemals beim Arzt sagen, man sei "privat versichert"... dann stehen dem Arzt schon die Dollarzeichen in den Augen. Man ist stets Beamter und beihilfeberechtigt mit privater Zusatzversicherung! Das ist ein gewaltiger Unterschied zu z.b. einem Selbstständigen, der komplett alles selber über die PKV abdeckt.

Feidl

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Antw:Frage zur Beihilfebeantragung Land BW
« Antwort #13 am: 05.02.2020 08:42 »
Eine frühzeitige Info an die GKV zum Verbeamtungsdatum spart Ärger, Aufwand und eventuelle Kosten. Diese "nach mir die Sintflut - Mentalität" hilft hier nicht weiter. Der Vorautor bestätigt dies.
Wo spart es Ärger, Aufwand und Kosten für den Versicherten? Der Aufwand erhöht sich doch, weil man zuerst die GKV vorher informiert und später die Bescheinigung nachreichen muss. Den ersten Schritt kann man sich sparen.
Aber natürlich kann man ihn trotzdem machen. Das Gegenteil hab ich auch nie behauptet, aber man muss es nicht, wie du fälschlicherweise behauptet hast.

Ich hab die Bescheinung sogar nur als Scan per Mail geschickt und mir damit sogar die Portokosten gespart. Da danach ich nie wieder was von der GKV hörte, war das wohl ausreichend.


Niemals beim Arzt sagen, man sei "privat versichert"... dann stehen dem Arzt schon die Dollarzeichen in den Augen. Man ist stets Beamter und beihilfeberechtigt mit privater Zusatzversicherung! Das ist ein gewaltiger Unterschied zu z.b. einem Selbstständigen, der komplett alles selber über die PKV abdeckt.
Da scheinst du bei den falschen Ärzten zu sein. Meine sagen mir sogar, welche Leistungen evt. nicht immer getragen werden und wo ich mir vorab nochmal informieren sollte.
« Last Edit: 05.02.2020 08:52 von Feidl »

Kingrakadabra

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Antw:[BW] Frage zur Beihilfebeantragung Land
« Antwort #14 am: 05.02.2020 09:52 »
Die gesetzliche Krankenkasse "bekommt" normalerweise eine Beendigungsmitteilung. Diese erstellt der "alte" Arbeitgeber bzw. der, der die Löhne abrechnet. Damit dürfte die Sache erledigt sein. Ich habe damals weder Urkunden rumgeschickt noch der KK etwas mitgeteilt.
Eine private "Zusatzversicherung" ist trotzdem eine private KV. Oder? Soll man beim Arzt schweigen oder wie ist das gemeint?