Autor Thema: [RP] Wahlleistungen bei Beihilfe und privater Krankenkasse  (Read 6001 times)

Trischmidt

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Hallo Forum,
ich bin Beamter in Rheinland-Pfalz.
Es geht um das Thema Wahlleistungen bei der Beihilfe und der privaten Krankenkasse. Leider finde ich im Netz wenig dazu.
Ich überlege mir schon länger die Option Wahlleistung bei meiner Beihilfe und privaten Krankenkasse zu streichen.
Es gibt Meinungen die behaupten, diese Option wäre überflüssig weil man im Krankenhaus auch ohne diese Option ausreichend versorgt wird. Oft sei der Chefarzt nicht der Behandler und die Unterbringung wäre in den meisten Krankenhäusern ohnehin schon im 2 Bett Zimmer.
Ich würde jeden Monat 26 Euro sparen und ca. 25 Euro bei der privaten Krankenversicherung. Dass sind jeden Monat ca. 50 Euro nur für diese Option Wahlleistung.
Wie seht Ihr das?
« Last Edit: 03.02.2020 00:45 von Admin2 »

WasDennNun

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Wenn du Wert auf gewisse extras legst, dann kannst du sie im Falle der Fälle selbst zahlen, auch wenn sie nicht im PKV Vertrag sind.
Habe ich auch schon gemacht.
Und die dämliche Chefarzt Geschichte... gefühlte Abzocke, man sollte stehts versuchen den besten Arzt zu bekommen, das muss nicht der Chefarzt sein, und auch das kann man monetär regeln.

Pseudonym

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Chefarztbehandlung ist auch bereits das bloße Händeschütteln und Vorstellen des Chefarztes beim Patienten. Kostete rund 200 Euro für absolut Nichts.

Zusatzleistungen im KH, man nennt es auch "Hotelleistungen" können für einen Tagessatz hinzugebucht werden. Kostet dann zw. 50 und 100 Euro pro Tag. Bei 600 Euro jährlich kann durchaus darüber nachgedacht werden, Selbstzahler im Bedarfsfall zu werden.

Auf ein Einbett-/ max. Zweibettzimmer wollte ich auch nicht verzichten.


Trischmidt

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Hallo Forum
also wie ich im Internet gelesen habe, verbringt jeder statistisch 7.8 Tage im Krankenhaus.
Eine Alternative zu den monatlichen Kosten(26 Euro für Wahlleistungen bei der Beihilfe und ca. 25 Euro bei der privaten KV=ca. 50 Euro monatlich)wäre, dass ich im Falle eines Krankenhausaufenthaltes die Kosten für das Zweibettzimmer selbst zahle(kostet ca. 50 Euro am Tag).
Bei der Chefarztbehandlung gehen die Meinungen allerdings stark auseinander. Aber oft ist der Chefarzt mit Verwaltungs-und Managementaufgaben beschäftigt. Da ist eine Behandlung durch einen Stationsarzt oder Oberarzt ausreichend.

Ich persönlich muss diese Luxusleistungen nicht haben. Allerdings wäre eine Unterbringung im Zweibettzimmer ein gutes Gefühl. Diese Kosen könnte man allerdings selbst tragen.

Oder wie seht ihr das?

Gruss Trischmidt

WasDennNun

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Sehe ich auch so, bzw. habe ich so gemacht und bin gut damit gefahren.
..als Angestellter.

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Oder wie seht ihr das?

Wie bereits kundgetan: selbst zahlen. Eine Behandlung durch den OA würde ich vorziehen.

RsQ

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Ich glaube, zur Chefarztbehandlung gibt es keine zwei Meinungen ... diese gibt es (in der angepriesenen Form) de facto gar nicht mehr. Ich war zum Glück bisher nur einmal im Krankenhaus ... in dieser Woche habe ich den Chefarzt genau zwei Mal kurz gesehen. Von "Behandlung" keine Spur.

Mindestens ein Zweibett-Zimmer, besser noch Einzelzimmer zu haben, ist aber durchaus Komfort, der der Genesung dient. Mir mindestens genauso wichtig: Das "PKV-Essen". Ich war seinerzeit mit jemandem im Zimmer, der "GKV-Essen" hatte ... ein Unterschied wie Tag und Nacht. Oder besser: Grauer Kantinenfraß vs. a-la-Carte auf Fast-Restaurant-Niveau. Allein das wäre mir einen Mehraufwand wert - leider kann man die "Hotelleistungen" meist nicht ohne den Chefarzt-Kram buchen.

Im Zweifel also tatsächlich Selbstzahler oder Zusatzversicherung (falls doch eine KV da einzelne Bestandteile anbietet).

Schmitti

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https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113302.0.html
Hier wurde sich jüngst auch dazu entschieden, die Wahlleistungen in der Beihilfe nicht in Anspruch zu nehmen.
Ausschlaggebend hier:
- die monetäre Geschichte
- der Umstand, dass man die Leistungen als Selbstzahler trotzdem in Anspruch nehmen könnte
- der Fakt, dass die Wahlleistungen nach BVO eine reine Krankenhausgeschichte sind. Interessant ist bei vielen Krankheitsgeschichten aber auch die Anschlussheilbehandlung/Reha etc., für den Genesungsprozess mind. gleich wichtig wie die Krankenhausbehandlung, für meinen Geschmack eher noch wichtiger, und dann oft auch kostenintensiver. Die Anschlussheilbehandlung fällt aber nicht unter die Wahlleistungen nach BVO.

In der PKV müsste man im Einzelfall schauen, was genau für welchen Betrag dort versichert werden kann. Chefarzt - wenn überhaupt sinnvoll, ist aber meistens mit drin -, Ein-/Zweibettzimmer - was für mich in jedem Fall sinnvoll ist -, und dazu ein möglichst frei verfügbares, auch für Anschlussheilbehandlungen geltendes Tagegeld, würde ich mir mal durchrechnen lassen. Bei mir macht das derzeit nur einen Bruchteil der 26 EUR, und beinhaltet dabei unterm Strich noch höhere/umfangreichere Leistungsansprüche als die BVO vorsieht.

Also kurz: Die Beihilfestelle kann lesen, die Versicherung kann rechnen. Und wenn es um Zahlen geht, ist Rechnen meistens besser. ;-)

Kingrakadabra

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Moin,

normalerweise werden da vorher die ständigen "Vertreter" des Chefarztes benannt, die an dessen Stelle behandeln. ;)
Einzelzimmer und Chefarzt geht meines Wissens getrennt voneinander, man schließt ja auch separate Verträge bzgl. Unterbringung/Chefarztbehandlung ab.

Pseudonym

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Mindestens ein Zweibett-Zimmer, besser noch Einzelzimmer zu haben, ist aber durchaus Komfort, der der Genesung dient. Mir mindestens genauso wichtig: Das "PKV-Essen". Ich war seinerzeit mit jemandem im Zimmer, der "GKV-Essen" hatte ... ein Unterschied wie Tag und Nacht. Oder besser: Grauer Kantinenfraß vs. a-la-Carte auf Fast-Restaurant-Niveau. Allein das wäre mir einen Mehraufwand wert - leider kann man die "Hotelleistungen" meist nicht ohne den Chefarzt-Kram buchen.
 

Das ist aber abhängig vom Haus und ob es eine eigene Küche hat. Privatpatienten können sich zumeist ein erweitertes Frühstück ordern. Da gibt es dann mal noch ein Spiegelei. Mittagessen stammen sehr häufig aus Zentralküchen von Dienstleistern und die kochen nur ein Essen für alle bzw. zwei bis drei zur Auswahl. Kein Unterschied für GKV-/PKV.

Es ist im Ablauf einer Krankenhausküche kaum machbar, einem Privatpatienten ein anderes Gericht zu kochen. Frühstück / Abendessen ausgenommen. Natürlich kann sich das KH eines weiteren Dienstleisters bedienen, der dann kocht. Diese Dienstleister gibt es ja für Privatmenschen zuhause auch in Form von Lieferdiensten.

Die Hotelleistung ist grundsätzlich unabhängig vom Chefarzt. Jedenfalls kenne ich keine praktische Verbindung.

Feidl

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Wahlleistungen sind unnötig, wurde sogar von meinem zweiten Versicherungsvertreter gesagt.
Der erste hat mir das noch angeraten, allerdings war das auch Anfang der Anwärterzeit, da hatte ich dann auch 100% günstig bekommen und hab beim Land erstmal dagegen entschieden, eine zweite Wahl war dann bei Verbeamtung auf Probe, wo ich mich dann aber auch dagegen entschieden habe.

Saggse

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Immer dran denken: Wenn es im Krankenhaus unter den Ärzten einen Hochstapler gibt, ist das fast immer der Chefarzt. ;-)

Aber mal im Ernst: Ich werde nie verstehen, warum "Chefarzt" scheinbar reflexartig mit "maximaler medizinischer Kompetenz" gleichgesetzt wird...

Was reine "Komfort-Leistungen" angeht (Essen, Einzelzimmer), würde ich die lieber privat zahlen, wenn ich sie wirklich will und sie die Kohle auch wert sind.

Kingrakadabra

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Wenn man kein Einzelzimmer will, sind Wahlleistungen selbstverständlich unnötig. Ob man den "Aufpreis" dann lieber selber zahlt oder das im Vertrag eingeschlossen wird, bleibt ja jedem selbst überlassen.
Der Chefarzt schaut dich als gesetzlich KV nicht mit dem After an, warum sollte man ihm bzw. dem KH als privat KV dann extra Geld in den Rachen werfen?
Bessere Verpflegung wird angeboten, ja. Kommt aber vll. auf das KH an.