Tatsächlich hallte ich einen SGL Widerspruch, der unterhalb eines RL angesiedelt ist, so zuzuschneiden, dass eine EG 13 "herauskommt" für Unfug. Da gibt's keinen akademischen Zuschnitt, höchstens wenn ich alle Augen zudrücke. EG 11 bis EG 12 ist, m. E. tarifgerecht.
Sofern ich Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibungen aufstelle, versuche ich zielführende Ergebnisse herzustellen. Allerdings kann das nur insoweit geschehen, als Aufgaben mit entsprechender tariflicher Wertigkeit vorliegen. Wenn Bewertungsergebnisse "gewünscht" sind, soll dies bitte jemand mit Vergütung ab A 16 bzw. B-Besoldung oder entsprechend AT unterschreiben.