Die Tabellen sind, zumindest heute, Anlagen der Besoldungsgesetze. Für ca. 1975 bis 2006 lag die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung beim Bund. Daher im BBesG schauen. Im BGBl gibt es einen kostenlosen Bürgerzugang. Einfach beim aktuellen Gesetz anfangen und dann über "zuletzt geändert" jeweils die Fundstelle im BGBl finden.
Nach 2006 sollte das Landesbesoldungsgesetz helfen. Vor ca. 1975 ist die Frage, wie der Beamtenstatus in Berlin aufgrund des Viermachtsstatus geregelt war. Weiß dazu jemand näheres?
Im Reichsbesoldungsgesetz findet sich m. W. nichts zu Anwärtern, ebensowenig im ersten BBesG, welches für Berlin vermutlich aber nicht relevant ist. Würde mich auch interessieren, wo das stattdessen geregelt war oder ob es es noch keine Anwärter/Beamte auf Widerruf gab.
Wofür werden die Werte benötigt?